Beschreibung: Im Herzen Bayerns, zentral zwischen München, Augsburg und Ingolstadt liegt die Stadt
Friedberg. Durch ihre günstige Lage, insbesondere zu Augsburg, genießt sie nicht nur
viele Vorteile, sondern erlebt auch einen hohen Druck auf den Wohnungsmarkt. Nach
dem Umzug der Vinzenz-Pallotti-Schule in ein neues Schulhaus am Volksfestplatz, soll
auf dem Gelände im Osten Friedbergs verdichteter Wohnungsbau entwickelt werden. Das
ehemalige Schulgebäude der Vinzenz-Pallotti-Schule, das zentral auf dem Grundstück
(Flurnummer 876) liegt, ist in seiner Bausubstanz, der technischen Ausrüstung sowie
dem energetischen Stand nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig und wird wie die
dazugehörigen Nebenanlagen voraussichtlich Ende 2025 vollständig abgebrochen. Derzeit
wird das Gebäude als Interim genutzt. Die Jugend-Verkehrs-Schule auf der nordwestlichen
Fläche (Flurnummer 876/1) soll bis zu ihrem Umzug am Standort erhalten bleiben. Entsprechend
ist das gesamte Areal, einschließlich der Flächen, jedoch mit der Möglichkeit der
abschnittsweisen Umsetzung zu überplanen. D. h., auch eine spätere Einbeziehung der
Fläche der Jugend-Verkehrs-Schule soll grundsätzlich möglich sein. Im Vorlauf auf
den Wettbewerb wurde als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie
erstellt, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb abzuwägen. Grundlage
für den vor-liegenden Wettbewerb bildet die Auslobung, aus der Machbarkeitsstudie
lassen sich keine darüber hinaus gehenden Vorgaben ableiten. Im Rahmen des Wettbewerbs
soll nun ein städtebaulicher Entwurf gefunden werden, der die Grundlage für eine Anfang
Mai 2024 zu beauftragende Rahmenplanung bildet. Im Weiteren soll für das Areal ein
Bebauungsplan erstellt werden. Das neue Quartier soll sowohl dem Grundgedanken einer
nachhaltigen Planung als auch dem Bedarf an günstigem und gefördertem Wohnraum gerecht
werden. Auf dem insgesamt rund 2 ha großen Gelände sollen ca. 150 bis 180 Wohneinheiten
(bei Einbeziehung der Jugend-Verkehrs-Schule) überwiegend bis ausschließlich im Geschosswohnungsbau
mit entsprechender baulicher Dichte entstehen. Bei der Errichtung von oberirdischen
Parkdecks sind mindestens 150 Wohneinheiten vorzusehen. Es soll sparsam mit Grund
und Boden umgegangen werden und eine Körnung gefunden werden, die die umgebende Bebauungsstruktur
ergänzt. Die Körnung und Höhenentwicklung der zu planenden Gebäude soll die bestehende
Bebauung im Nordwesten weiterentwickeln und trotz der verdichteten Bauweise einen
verträglichen Übergang nach Süden, Osten und Westen schaffen. Dabei ist insbesondere
auf die kleinteiligeren Strukturen Rücksicht zu nehmen. Die Hauptverkehrserschließung
des Quartiers erfolgt von der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße. Mit dem
vorliegenden Wettbewerb erwartet sich der Auslober für das geplante Bauvorhaben gestalterisch,
funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösungen, die eine hohe Wohnqualität in
den innen- und außenliegenden Räumen in Einklang mit der vorgesehenen Dichte bringen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die
ausgewählten Teilnehmer: Ende Dezember 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Anfang Februar
2024, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Ende März 2024. Auftragsgegenstand ist die Rahmenplanung
entsprechend dem Merkblatt Nr. 51 „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere
Leistung in der Flächenplanung“ der Architektenkammer Baden-Württemberg in der Fassung
vom 12/2020, die Leistungsphasen 1 - 3. Die Beauftragung erfolgt entsprechend der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom
31. Juli 2018 und UVgO, hierzu werden Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern
durchgeführt. Die Beauftragung des Rahmenplans soll direkt im Anschluss an den Wettbewerb,
Anfang Mai erfolgen und muss bis Ende Juni fertiggestellt sein, so dass die Rahmenplanung
im Juli 2024 in den Gremien vorgestellt werden kann. Der Rahmenplan soll die planerische
Grundlage für einen von der Stadt Friedberg aufzustellenden Bebauungsplan sein. Die
Beauftragung mit der Erstellung oder planerischen Begleitung des Bebauungsplanes kann
nicht in Aussicht gestellt werden. Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten:
Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt Qualität, Gestalt und Funktionalität
der Bebauung Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume Qualität,
Gestalt und Funktionalität der öffentlichen und privaten Verkehrs- und Aufenthaltsflächen
Qualität des Verkehrs- und Erschließungskonzepts Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit,
Energieeffizienz und Entwässerung Innovations-, Anpassungs- und Entwicklungsfähigkeit