Beschreibung: aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsfrist)
des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien
Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs-
und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen
Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärung, dass die in § 123
GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige
Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur
Heilung nach § 125 GWB). Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe
nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt sind Eigenerklärung: Ich/wir erklären verbindlich (ggf.
zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für
diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5
k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen
oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung
des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch
das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen,
auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht
zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt