Beschreibung: Folgende Eigenerklärungen und Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen: -Eigenerklärung
(gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen desBieters
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 desGesetzes über Ordnungswidrigk. rechtskräftig festgesetzt worden ist,
jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz-buchs (Bildungterroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen imAusland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen d. Teilnahme an
einer solchen Tat oderwegen d. Bereitstellung o. Sammlung fin. Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz 3 / 5 oderteilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 desStrafgesetzbuchs
zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegenHaushalte richtet, die von der EU oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU odergegen Haushalte richtet, die
von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils a. in Verbindung mit §335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internat.
Bestechung (Bestechung ausl. Abgeordneter imZusammenhang mit internat. Geschäftsverkehr)
oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderungdes Menschenhandels). - Eigenerkl., dass der Bieter seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zurSozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB). - Eigenerkl. (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass -
weder das Unt. des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, bei derAusführung öff. Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpfl. verst. hat, - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind,
über das Vermögen des Unternehmen keinInsolvenzverf. oder ein vergleichbares Verf.
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels
Masse nicht abge-lehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren derLiquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl.Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unt. noch eine Person, deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist,
Vereinb. mit anderenUnternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht
eine wesentliche Anforderung bei der Ausf. eines früheren öff. Auftrags o.Konzessionsvertrags
erheblich oder fortd. mangelh. erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zuSchadensersatz oder zu einer vergleichb. Rechtsf. geführt hat. -Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Nrn. 1-4 SchwarzArbG - Eigenerkl.
ü. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer Berufsgen. oder einer vergleichbarenUnfallvers.
d. Herkunftsl. d. Bieters - Eigenerkl. ü. d. Eintr. i. d. Berufs- o. Handelsregister.
o. e. vergl. Reg. d. Herkunftsst. d. Bieters.