Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6TQ2 Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz
1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
Rechtsform der Bieter, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft
(ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen
einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Bewerbungen sind
nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare
verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH
nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION
ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN,
DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG
ERHALTEN. Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "NAME-BEWERBER")
ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen. Die
Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende
Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail)
eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl.
Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt
für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit
die dort gemachten Angaben widersprüchlich, nicht vollständig oder falsch sind, geht
dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag
fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist
(IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern;
die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit
Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von
der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos
geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen
zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird
jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den
Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform
eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung
hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung
ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen
oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage
vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich
vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).