Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 im Stadtbusverkehr Deggendorf
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 248-722127)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Herr Johann Maier
E-Mail:
Telefon: +49 9912960160
Fax: +49 9912960199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deggendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 im Stadtbusverkehr Deggendorf
Die Stadt Deggendorf ist „abgeleiteter“ Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Bay ÖPNVG. Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung
gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i.S.v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie
beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates.
Die Stadt Deggendorf als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach
Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.
Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der
Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem
ergänzenden Dokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13
Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle erfragt werden.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf knapp 250.000-
Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem Ergänzungsdokument . Dieses kann bei der unter
Ziffer I.1) genannten Stelle erfragt werden.
Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG
beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S.
2 PBefG zu versagen.
Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Laufzeit durch die Stadt
Deggendorf als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen
vorzusehen . Mit diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und
veränderter Rahmenbedingungen (z.B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von
Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann.
Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten. Änderungen vor Vergabe werden durch
eine Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Laufzeit in Monaten: 12
Laufzeit in Monaten: 60