Grundschulneubau Schonungen - Mobile Trennwand Referenznummer der Bekanntmachung: H-22
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09678174
Postanschrift: Markplatz 1
Ort: Schonungen
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lutz Brückner
E-Mail:
Telefon: +49 97217570325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schonungen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschulneubau Schonungen - Mobile Trennwand
Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit 12 Klassenzimmern, Werkraum und Musiksaal, Räume für den offenen Ganztag, sowie Räume für
die Verwaltung. Der Neubau wird als dreigeschossiger, winkelförmiger Baukörper in Stahlbetonmassivbauweise errichtet. BGF: ca. 3.630 m²,
BRI: ca. 15.660 m²
97453 Schonungen, An der Tann 8b
Mobile Trennwand, Vergabe-Nr. H-22:
- 1 St. Mobile Trennwand, Länge ca. 11,00+4,00 m, Höhe ca. 3,50 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift: Peterplatz 9
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 93138000
Internet-Adresse: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“