Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu" Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-45-18
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Odeonsplatz 3
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): G7 - Geschäftsstelle Digitalisierung des Asylverfahrens in Bayern
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmi.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support
der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu«
–, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur
Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
● Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer;
● Migration der Altdaten;
● Anwenderschulungen;
● Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk);
● Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers;
● weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der
Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die
Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen,
insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung
einschließlich ihrer Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der
Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen
sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/
mittelinstanz/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Umsetzung erweiternder Softwarefunktionalitäten im Kontext der Umsetzung des Vollstreckungskontos und der Anbindung an IHV, zusätzlicher Funktionen im Bereich der Kontrollliste u.a.
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Umsetzung erweiternder Softwarefunktionalitäten im Kontext der Umsetzung des Vollstreckungskontos und der Anbindung an IHV, zusätzlicher Funktionen im Bereich der Kontrollliste u.a.
Im Verlauf des Jahres 2023 wurden die Spezifikationen für die Umsetzung des Vollstreckungspersonenkontos und dessen Anbindung an die IHV-Schnittstelle sowie für die bei der zentralen Gebührenabrechnungsstelle (zGASt) genutzte Kontrollliste erstellt. Im Rahmen der Spezifikationsphase sowie im Nachgang der Umsetzung wurden wesentliche, zusätzliche Anforderungen herausgearbeitet, die in der bereits im Jahre 2018 durchgeführten Prozessanalyse – welche als Grundlage der der Beauftragung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung dient – nicht identifiziert wurden. Die ergänzend geplanten Funktionalitäten unterstützen die AnwenderInnen bei der notwendigen Abarbeitung anfallender Geschäftsprozesse. Zudem erfolgt themenbezogen die Umsetzung zusätzlicher Anforderungen aufgrund von Nutzerfeedback im Nachgang erfolgter Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der bevorstehenden, geplanten Inbetriebnahme der Anwendung.
Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) kann vorliegend insbesondere aus wirtschaftlichen und projektorganisatorischen Gründen nicht erfolgen. Zudem brächte er erheblichen technische Schwierigkeiten mit sich und wäre mit beträchtlichen Zusatzaufwänden für den Auftraggeber verbunden.Ein Wechsel des AN zur Umsetzung der zusätzlich erforderlich gewordenen, themenspezifischen Anforderungen würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten. Insbesondere deswegen, weil ein neuer AN sich zunächst in den Programmcode und in das Projekt iMVS einarbeiten müsste, um auf die durch die LB geschuldete Implementierung der geschuldeten Anforderungen durch den aktuellen AN aufzusetzen.Aus dem Umstand, dass ein Auftragnehmerwechsel zunächst eine Übernahme des Quellcodes durch den neuen Auftragnehmer voraussetzen würde (s. o.), ergeben sich erhebliche technische Anpassungsnotwendigkeiten für die zu entwickelnde Software als Gesamtsystem gemäß dem abgeschlossenen EVB-IT-Erstellungsvertrag.