Videoüberwachungsanlagen für Enforcement-Trailer Referenznummer der Bekanntmachung: 13-8019/04/23
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hirschberger Ring 38
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9421549168
Fax: +49 9421549145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Videoüberwachungsanlagen für Enforcement-Trailer
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen für Enforcement-Trailer der Fa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen für Enforcement-Trailer, welche zum semi-stationären Betrieb von PoliScan speed-Geschwindigkeitsmessanlagen der Bayer. Polizei eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Überwachung des Straßenverkehrs mit dem Ziel der Ahndung begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten setzt die Bayer. Polizei ausschließlich sog. „standardisierte Messverfahren“ ein (vgl. BGH, Beschluss vom 30. 10. 1997 - 4 StR 24/97).
Mit Beschluss vom 30.10.1997 wies der Senat darauf hin, dass der Begriff “standardisiertes (Mess–) Verfahren” nicht bedeute, dass eine Messung in einem vollautomatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden müsse.
Vielmehr sei unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten seien.
Diesen Anforderungen würden grundsätzlich Messverfahren gerecht, bei denen die Messung von besonders geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch–Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt würden.
Die Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ POLISCAN FM 1 der Fa. Vitronic besitzen eine entsprechende Zulassung der PTB, festgehalten in einer Baumusterprüfbescheinigung. Teil der Baumusterprüfbescheinigung ist insbesondere die Gebrauchsanweisung, welche u.a. den PTB-konformen Einsatz des Messgerätes regelt. Ausweislich der Baumusterprüfbescheinigung des Gerätes POLISCAN FM1 hat der Einsatz des Messgerätes entsprechend der ebenfalls durch die PTB abgenommenen Gebrauchsanweisung zu erfolgen.
Für die Gültigkeit der PTB-Zulassung ist somit der Einsatz des Messgerätes und des zugelassenen Zubehörs entsprechend der Gebrauchsanweisung entscheidend.
Gem. Kapitel 6.13.3.3 der Gebrauchsanweisung des Enforcement-Trailers (EFT) bedürfen „Änderungen am Spezialanhänger sowie zusätzliche Einbauten am/im Spezialanhänger durch den Verwender, die in diesem Kapitel nicht benannt sind, [der] schriftliche Freigabe durch den Hersteller“.
Eine Videoüberwachungsanlage (VAS) stellt ein derartiges nicht im Kapitel 6.13.3.3 genanntes Zubehör zum EFT dar.
Mit E-Mail vom 10.10.2023 teilte die Fa. Vitronic dem SG 15 mit, dass nur das von Vitronic gefertigte und vertriebene VAS auf den EFT installiert und betrieben werden darf.
Insoweit würde bei dem Einbau eines VAS eines anderen Unternehmens in den EFT gegen Kapitel 6.13.3.3 der Gebrauchsanweisung der EFT verstoßen.
Um die Gültigkeit der PTB-Zulassung der EFT zu gewährleisten, können somit nur die VAS der Fa. Vitronic herangezogen werden.
Insoweit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Videoüberwachungsanlagen für Enforcement-Trailer
Postanschrift: Hasengartenstr. 14
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847