Beschaffung eines Wechsellader mit Kran für die Feuerwehr Amberg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV022-FFW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9621101101
Fax: +49 9621107069
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Wechsellader mit Kran für die Feuerwehr Amberg
Los 1:
Lieferung eines Fahrgestell zum Aufbau eines Wechselladerfahrzeug mit Kran für die Feuerwehr
Los 2:
Lieferung einer Wechselladeeinrichtung und eines Kran inkl. Ausbau des aus Los 1 gelieferten Fahrgestell als Feuerwehrfahrzeug gemäß LV
Fahrgestell
Freiwillige Feuerwehr, Schießstätteweg 13, 92224 Amberg
Los 1:
Lieferung eines Fahrgestell zum Aufbau eines Wechselladerfahrzeug mit Kran für die Feuerwehr
Aufbau
Freiwillige Feuerwehr, Schießstätteweg 13, 92224 Amberg
Los 2:
Lieferung eines Fahrgestell zum Aufbau eines Wechselladerfahrzeug mit Kran für die Feuerwehr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: