V_040_755915_99_Gebäudeautomation INM + LAB
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
V_040_755915_99_Gebäudeautomation INM + LAB
Auf dem Aberg 1
57392 Schmallenberg
Der Leistungsumfang umfasst:
— ca. 17 Informationsschwerpunkte;
— ca. 1 200 physikalische Detenpunkle;
— ca. 3 800 gemeinsame Datenpunkte;
— eine Gebiludelerttechnik;
— ca 30 000 m Leitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
NA 22 zus. Brandschutzklappen
NA 23 Elektroleistung Laborabzüge
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
GfR NT 22 - Nachträgliche Einbindung / St. neuer Brandschutzklappen;
GfR NT 23 - Anpassung der bestehenden Verkabelung und Montage von 31 St 600mm Hängestiele; 22 St 800mm Hängestiele, 84 St 800mm Hängestiele
GfR NT 22 - Die Installation der Brandschutzklappen erfolgte nach Projektierung der Automationsstation;GfR NT 22 - Aufgrund von Anpassungen der Örtlichkeiten und bereits erhöhter Installationsdichte wird zusätzliches Elektromaterial und Dienstleistung benötigt.