Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren Erschließungs- und Freiraumplanung Hintere Insel, Stadt Lindau
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 41
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gtl-lindau.de
Ort: Weng - OT Hörmannsdorf
Land: Deutschland
E-Mail:
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren Erschließungs- und Freiraumplanung Hintere Insel, Stadt Lindau
Die Stadt Lindau am Bodensee war Veranstalter der Gartenschau Lindau 2021. Grundlage für die Gartenschau war ein Planungswettbewerb, dessen Ergebnis als „Impulsgeber“ für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der sogenannten „Hinteren Insel" dienen soll.
Unter Federführung des Stadtplanungsamtes und Mitwirkung des Wettbewerbsgewinners wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der zum einen das Wettbewerbsergebnis konkretisiert und zum anderen Planungs- und Gestaltungsgrundsätze ausgearbeitet hat, die wiederum Grundlage für die folgenden Bauleitplanverfahren der künftigen Wohnquartiere bilden sollen. Ein wichtiges Ergebnis des Rahmenplans war es, für den öffentlichen Raum eine einheitliche und qualitätsvolle Struktur der Verkehrsflächen und Freiraumgestaltung zu erreichen. Diese soll nun mit dem vorliegenden Gestaltungswettbewerb konkret ausgearbeitet werden.
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Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 30.11.2023
Rückfragenfrist: 10.01.2024
Kolloquium (online): 18.01.2024
Rückfragenbeantwortung: 25.01.2024
Abgabe der Planunterlagen: 05.03.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
-Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
-rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1, 1.2)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen (Angabe auf Formblatt 1.2 ausreichend)
-Nachweis Berufszulassung (Ang. auf Formblatt 1.2 ausreichend)
-bei Bewerber- oder Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist das Formblatt 2.1 auszufüllen
-Es sind geeignete, inhaltlich vergleichbare Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten, Fertigstellung LPH 2 nach 2013 (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2):
-Referenz Freiflächen (HZ III §39 HOAI), LPH 2, unabhängig v. Größe und Kosten
-Referenz Brückenbau (HZ III §44 HOAI), LPH 2, unabhängig v. Größe und Kosten
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht,werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
-Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
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Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für die Frei- und Verkehrsanlagenplanung in Höhe von 2 Mio. Euro für Personenschäden und 2 Mio. Euro für sonstige Schäden, für die Ingenieurleistungen mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
-Es sind geeignete, inhaltlich vergleichbare Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten, Fertigstellung LPH 5 nach 2013 (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2):
-Referenz Freiflächen (HZ III §39 HOAI), LPH 2-5, unabhängig v. Größe und Kosten
-Referenz Brückenbau (HZ III §44 HOAI), LPH 2-5, unabhängig v. Größe und Kosten
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht,werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
-Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Freianlagenplanung und Ingenieurbau über jeweils mind. 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen.
-Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV
-Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Es wird zwingend eine Bewerbergemeinschaft gefordert aus Landschaftsarchitekt und Bauingenieur. Für Bewerber, die in ihrer Person oder in ihrem Unternehmen alle geforderten Qualifikationen erfüllen, ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft nicht erforderlich. Die Ausloberin empfiehlt zusätzlich eine Kooperation mit einem Verkehrsplaner.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
-Qualität des Gesamtkonzepts (Städtebau, Vegetation, Fußgängerbrücke, Nutzung und Verkehr) und der Gestaltung
-Qualität und Nutzbarkeit der Grün- und Freiräume und Verkehrsflächen im Einzelnen
-Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, -angebote und Funktionalität
-Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich Bauunterhalt und der Folgekosten
-Maßnahmen zur Klimaanpassung
Die Wettbewerbssumme beträgt 115.000,00€ netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 46.000,00€
2.Preis 29.000,00€
3.Preis 17.000,00€
Anerkennungen: 23.000,00€
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. §21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Bewerberunterlagen werden erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf ihre Vollständigkeit geprüft.
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Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
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Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
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Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40%.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI 2021 § 39 Freianlagen, § 47 Verkehrsanlagen, §43 Ingenieurbauwerke und §51 Tragwerksplanung vorgesehen.
Gegebenenfalls werden zusätzliche Leistungen bezüglich des Verkehrskonzepts und der Erschließungsanlagen vergütet.
Der Auslober behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Postanschrift: Orleansstraße
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8951163171
Fax: +49 8951163663
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Weng - OT Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de