Fraunhofer ESK Garching – Neubau Institusgebäude – V_004_750328_B TA HLSK AG 1, 2, 3 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: V_004_750328_B TA HLSK AG 1, 2, 3 und 8
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ESK Garching – Neubau Institusgebäude – V_004_750328_B TA HLSK AG 1, 2, 3 und 8
V_004_750328_B TA HLSK AG 1, 2, 3 und 8
Lichtenberg-/Freisinger
Landstraße
85748 Garching
Die Fraunhofer-Gesellschaft beabsichtigt, für das Fraunhofer-Institut ESK einen Neubau am Standort Garching
bei München zu errichten. Der Standort für die Maßnahme ist der Fraunhofer-Campus, an dem auch das
mit dem ESK im Leistungszentrum Sichere intelligente Systeme zusammenarbeitende Fraunhofer AISEC
angesiedelt ist und der mit seiner räumlichen Nähe zur TU München strategische sowie infrastrukturelle
Vorteile bietet. Die Forschung des Fraunhofer ESK zielt auf die Entwicklung resilienter kognitiver Systema
ab, d. h. auf Systeme, die durch ihre verlässliche Funktionsfähigkeit eine zentrale Voraussetzung für digitale
Zukunftsvisionen wie Autonome Systeme und deren Zusammenspiel sind.
Die Maßnahme mit ca. 4.400m2 NF 1-6 für ca. 250 Mitarbeitende setzt sich wie folgt zusammen: NF 1 Wohnen
und Aufenthalt 65 m2
; NF 2 Büroarbeit (ca. 2 705 m2
Bürofläche und ca. 450 m2
Besprechungsräume) NF
3 Technikum/Laborfläche 898 m2
, größtenteils im EG angeordnet, z. B.: Living Lab mit ebenerdigen Zugang
für PKWS, Softwareentwicklungslabore, NF4 Lager 220 m2
, NF5 Bildung, Unterricht 30 m2
, NF6 Heilen und
Pflegen 24 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche
eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://
www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen
und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die
Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das
Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine
Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lichtenberg-/Freisinger
Landstraße
85748 Garching
Umplanung Fernwärmeanschluß
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusatzleistung Umplanung Fernwärmeanschluss
aktuelle politische und wirtschaftliche Situation