Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien X731, X732 und X733
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Thierschstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 8053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Helena Bernhard-Soffner
E-Mail:
Telefon: +49 8921033126
Fax: +49 8921033298
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien X731, X732 und X733
Landkreis Dachau; Landeshauptstadt München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Aichach
Der Landkreis Dachau als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinien X731, X732 und X733 mit Wirkung zum 14.12.2025 bis 08.12.2029 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben.
- Linienverkehr auf den MVV-Regionalbuslinien X731, X732 und X733: Erdweg (S) - Pasing (S/R), Dasing (R) - Pasing (S/R), Egenhofen - Pasing (S/R)
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
- ca. 1.317.814 Nwkm/a
- 7 Neufahrzeuge 12,75-14,00 m Doppelstock,
- ca. 32 Haltestellen
- geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html.
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen
- Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).