Spielplatz Hofer-Insel
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Adam-Voll-Str. 1 (Haus C)
Ort: Furth im Wald
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93437
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9973-80533-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.furth2025.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spielplatz Hofer-Insel
Die hier ausgeschriebenen Baumaßnahmen finden im Rahmen zur Umsetzung des Bauvorhabens Bayerische Landesgartenschau Furth im Wald 2025 statt. Mit der Durchführung ergreift die Stadt Furth im Wald die Chance, wichtige Grün- und Erholungsstrukturen in der Stadt zu stärken und das alltägliche Leben in der Stadt attraktiver zu gestalten. Das Planungsgebiet der Gartenschau umfasst die zwei Teilräume Nord und Süd. Die hier beschriebenen Leistungen sind nur im Teilraum Nord auszuführen.
Im Nördlichen Bereich entsteht auf dem ehemaligen Areal der Hofer-Brauerei ein neuer öffentlicher Park. Durch den Rückbau des bestehenden Triebwerkskanals am Postgartenweg und der darunterliegenden Bachverrohrung, sowie der Neuanlage eines offenen Gewässerarms zwischen Postgartenweg und Hofer-Bräu-Areal entsteht eine Insel, die durch den direkten Zugang zum Wasser für die Öffentlichkeit erlebbar umgestaltet wird.
Der geplante Spielplatz auf der Hoferinsel fügt sich dezentral in die gestaltete und modellierten Rasen- und Wiesenlandschaft ein. Durch die abwechslungsreiche Anordnung unterschiedlicher Spielgeräte für Kinder von 0-8 Jahren entstehen spannende Spielsituationen, die begleitend entlang des Hauptweges immer wieder neue Impulse setzen.
Furth im Wald
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage vor Ort (einschließlich Herstellung Fundamente) für eine Spielanlage und verschiedene Spielobjekte dezentral verteilt in der geplanten Parkanlage Hofer-Insel.
Parallel zur Herstellung der Spielgeräte ist ein Fremdgewerk (AN Hofer-Insel) mit Einfassungen, Fallschutzflächen und den Erdarbeiten unter und um den Spielobjekten herum beauftragt. Mit dem Fremdgewerk ist der Bauablauf, insbesondere die Lage und Größe der Fundamente und der Zeitpunkt des Fallschutzeinbaus in enger Kooperation zu koordinieren und abzustimmen.
Der geplante Spielplatz bietet Angebote für Kinder von bis zu 8 Jahren. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Inklusionswert der Spielobjekte. Das Gruppenspiel, Kooperations- und Kontaktverhalten sowie die Erreichbarkeit (auch für Rollstuhlfahrer) sind neben den Sinneswahrnehmungen Hören, Tasten und Gleichgewicht durch die Spielobjekte zu gewährleisten. Geschwindigkeits- und Höhenerlebnis sollen zusätzlich für Spielimpulse sorgen.
Der Spielplatz besteht aus einem zentralen Sandspielbereich mit einer Spielanlage aus drei kleinen mit Balancierelementen verbundenen Spielhäusern in der Größe von ca. L/B/H 1,7-2,1m x 1,7-2,1m x 3-3,8m, denen zwei Rutschen und eine Rollstuhlrampe angeschlossen sind. Ergänzt wird die Anlage durch einen
Sandspieltisch, der auch für Rollstuhlfahrer anfahrbar ist. Der Sandspielbereich erhält eine Einfassung aus Kunststoffbelag.
Frei auf der Insel verteilt befinden sich eine Kleinkinderschaukel, ein Wirbelwind Drehspielgerät, Hüpfplatten, Hangelpalmen und ein Rollstuhltrampolin. Wo erforderlich werden die Fallschutzbereiche aus elastischen, begrünbaren Rasengitterplatten hergestellt. Die Hüpfplatten und das Rollstuhltrampolin werden in einer Platzfläche aus wassergebundener Wegedecke im nördlichen Bereich der Insel integriert.
Es sind durch den AN Werk- und Montageplanung inkl. Statik zu erbringen sowie eine Abnahme der Spielgeräte durch einen TÜV-Sachverständigen für Spielplatzgestaltung, der auch die Werk- und Montageplanung begleiten muss.
Teil der Leistung des AN sind die Herstellung, Lieferung und Montage der Spielanlage und -objekte vor Ort, einschließlich der erforderlichen Fundamente.
Nicht Teil der Leistung des AN ist die Herstellung der Fallschutzbeläge und Einfassungen, sowie Erdarbeiten.
Weitere Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung.
noch nicht zugestellt
Ausführungsbeginn ab 29.01.2024 für Planung und Herstellung.
Lieferung und Montage vor Ort erst im Zeitraum ab 01.07.2024 bis 16.08.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280854
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280854
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei allen europaweiten Vergabeverfahren ist das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln.
Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) eingereicht werden.
Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine Registrierung über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers erforderlich.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers geführt.
Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/