Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen für die Kleinsatellitenmission im dtec.bw-Forschungsprojekt SeRANIS Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M dtec.bw - NT 882
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen für die Kleinsatellitenmission im dtec.bw-Forschungsprojekt SeRANIS
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.
Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit im LEO entstehen. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
Auftragsgegenstand sind die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von vier Antennen für den Satelliten ATHENE1 der UniBw M. Die Antennen dienen der experimentellen Kommunikation in verschiedenen Frequenzbändern zu verschieden Zwecken.
Der Auftrag umfasst die Entwicklung, Herstellung und Qualifizierung der Antennen.
Die UniBw M unterteilt den Auftrag in vier Lose.
UHF Patch Array
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Los 1 umfasst die Entwicklung, Herstellung und Qualifizierung eines UHF Patch Arrays. Dieses Antennenarray aus zwei Elementen dient zum Senden und Empfangen von Signalen von und aus Richtung der Erde. Das Antennenarray soll ein Pattern erzeugen, das quer zur Flugrichtung des Satelliten breit abstrahlt und in Flugrichtung stärker fokussiert.
Vier Wochen nach Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer ein CAD-Modell des UHF Patch Arrays und die Definition der elektrischen und mechanischen Interfaces liefern.
Der Auftragnehmer muss das vollintegrierte UHF Patch Array (Flight Model) spätestens 10 Monate nach Zuschlagserteilung liefern, das Entwicklungsmodell des UHF Patch Arrays (Engineering Model) bereits 8 Monate nach der Zuschlagserteilung. Vor der Lieferung muss der Auftragnehmer das UHF Patch Array vollständig nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung testen. Für die Endabnahme liefert der Auftragnehmer außerdem die notwendige Dokumentation.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen an das UHF Patch Array ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
S-Band Patch Array
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Los 2 umfasst die Entwicklung, Herstellung und Qualifizierung eines S-Band Patch Arrays. Dieses Antennenarray aus 8 Elementen dient zum Senden und Empfangen von Signalen von und aus Richtung der Erde. Das Antennenarray soll ein Pattern erzeugen, das quer zur Flugrichtung des Satelliten breit abstrahlt und in Flugrichtung stärker fokussiert.
Vier Wochen nach Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer ein CAD-Modell des S-Band Patch Arrays und die Definition der elektrischen und mechanischen Interfaces liefern.
Der Auftragnehmer muss das vollintegrierte S-Band Patch Array (Flight Model) spätestens 10 Monate nach Zuschlagserteilung liefern, das Entwicklungsmodell des S-Band Patch Arrays (Engineering Model) bereits 8 Monate nach der Zuschlagserteilung. Vor der Lieferung muss der Auftragnehmer das S-Band Patch Array vollständig nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung testen. Für die Endabnahme liefert der Auftragnehmer außerdem die notwendige Dokumentation.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen an das S-Band Patch Array ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
X-Band Omni Antenne
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Los 3 umfasst die Entwicklung, Herstellung und Qualifizierung einer X-Band Omni Antenne. Diese Antenne dient zum Senden von Signalen in Richtung des geostationären Orbits. Die Antenne soll einen möglichst großen Öffnungswinkel haben, um ohne Ausrichtung des Satelliten, möglichst lange Zeit einen geostationären Satelliten erreichen zu können.
Vier Wochen nach Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer ein CAD-Modell der X-Band Omni Antenne und die Definition der elektrischen und mechanischen Interfaces liefern.
Der Auftragnehmer muss die vollintegrierte X-Band Omni Antenne (Flight Model) spätestens 10 Monate nach Zuschlagserteilung liefern, das Entwicklungsmodell der X-Band Omni Antenne (Engineering Model) bereits 8 Monate nach der Zuschlagserteilung. Vor der Lieferung muss der Auftragnehmer die X-Band Omni Antenne vollständig nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung testen. Für die Endabnahme liefert der Auftragnehmer außerdem die notwendige Dokumentation.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen an die X-Band Omni Antenne ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
Ku-Band Omni Antenne
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Los 4 umfasst die Entwicklung, Herstellung und Qualifizierung einer Ku-Band Omni Antenne. Diese Antenne dient zum Empfangen von Signalen aus Richtung des geostationären Orbits. Die Antenne soll einen möglichst großen Öffnungswinkel haben, um ohne Ausrichtung des Satelliten, möglichst lange Zeit einen geostationären Satelliten erreichen zu können.
Vier Wochen nach Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer ein CAD-Modell der Ku-Band Omni Antenne und die Definition der elektrischen und mechanischen Interfaces liefern.
Der Auftragnehmer muss die vollintegrierte Ku-Band Omni Antenne (Flight Model) spätestens 10 Monate nach Zuschlagserteilung liefern, das Entwicklungsmodell der Ku-Band Omni Antenne (Engineering Model) bereits 8 Monate nach der Zuschlagserteilung. Vor der Lieferung muss der Auftragnehmer die Ku-Band Omni Antenne vollständig nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung testen. Für die Endabnahme liefert der Auftragnehmer außerdem die notwendige Dokumentation.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten der Leistung und die technischen Anforderungen an die Ku-Band Omni Antenne ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2).
Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen für eine Satellitenmission ).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind (Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen für eine Satellitenmission ) aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
Neu gegründete Unternehmen, insb. Start Ups dürfen - sofern keine bzw. nur wenige abgeschlossene Aufträge vorliegen - auch eine Referenzliste mit Erfahrungen der beteiligten Mitarbeiter in der Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung von Antennen für eine Satellitenmission (beispielsweise Auflistung von Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, Beteiligung an Großprojekten) oder vergleichbarer Geräte einreichen. Start Ups definiert der Auftraggeber angelehnt an die Definition des European Startup Monitors als Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, sich durch innovative Produkte, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle auszeichnen und auf starkes Wachstum ausgerichtet sind.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Für den Versand und den Empfang von rechtserheblichen Erklärungen an die UniBw M müssen die Bieter den Bieterbereich der Vergabeplattform nutzen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor,
diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere
eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6187
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.unibw.de