FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 WC-Trennwandarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pütrichstraße 10a
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8816811265
Fax: +49 8816812308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 WC-Trennwandarbeiten
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024
WC-Trennwandarbeiten
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
FOS /BOS Weilheim - Sanierung 2023 / 2024
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
- WC-Trennwandarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 WC-Trennwandarbeiten
Postanschrift: Maltschachstr. 37
Ort: Dusslingen b. Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72144
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70721310
Fax: +49 7072131150
Internet-Adresse: https://shop.kemmlit.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Angebot musste im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung ausgeschlossen werden. Das andere wurde von der Firma nach Aufklärung der Gleichwertigkeit zurückgezogen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Postanschrift: Pütrichstr. 8
Ort: 82362 Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 881/681-1265
Fax: +49 881/681-2308
Internet-Adresse: www.weilheim-schongau.de