0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - MSR Referenznummer der Bekanntmachung: 0070.4040.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Simbacher Str. 16
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210017
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - MSR
0070 - Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking + Abbruch/Neubau Turnhalle - MSR-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zentrale Steuerung 3 Stk. Lüftungsanlagen
2 Axialventilatoren
Aufschaltung 14 dez. Lüftungsgeräte über ModBus
Ansteuerung ca. 14 Heizkreise
Hardware-Datenpunkte ca. 300 Stk.
Gemeinsame Datenpunkte ca. 800 Stk.
Sachltschrankfelder bis 1000mm ca. 6 Stk. Bei 2 ISPs
Bedienfunktionen ca. 120 Stk.
Gateways KNX-IP, M-Bus, ModBus
MSR Verkabelung ca. 8500 mtr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.