Gebäudereinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Gemeinde Gräfelfing
E-Mail:
Telefon: +49 8985821069
Fax: +49 8985829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Unterhalts- und Grundreinigung von drei Objekten der Gemeinde Gräfelfing
Glasreinigung von acht Objekten der Gemeinde Gräfelfing
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Kurt-Huber-Gymnasium inkl. Dreifachsporthalle und Mehrzweckhalle
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung Grund- und Mittelschule Lochham mit Anbauten und Turn-/Schwimmhalle
Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung Gemeinde KIGA Sonnenblume
Los 4: Glasreinigung von acht Objekten
Unterhalts- und Grundreinigung von drei Objekten der Gemeinde Gräfelfing Glasreinigung von acht Objekten der Gemeinde Gräfelfing
82166 Gräfelfing
Los 1:Unterhalts- und Grundreinigung Kurt-Huber-Gymnasium inkl. Dreifachsporthalle und Mehrzweckhalle
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Unterhalts- und Grundreinigung von drei Objekten der Gemeinde Gräfelfing Glasreinigung von acht Objekten der Gemeinde Gräfelfing
82166 Gräfelfing
Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung Grund- und Mittelschule Lochham mit Anbauten und Turn-/Schwimmhalle
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Unterhalts- und Grundreinigung von drei Objekten der Gemeinde Gräfelfing Glasreinigung von acht Objekten der Gemeinde Gräfelfing
82166 Gräfelfing
Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung Gemeinde KIGA Sonnenblume
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Unterhalts- und Grundreinigung von drei Objekten der Gemeinde Gräfelfing Glasreinigung von acht Objekten der Gemeinde Gräfelfing
82166 Gräfelfing
Los 4: Glasreinigung von acht Objekten
Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Benzstraße 13
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Klausnerring 17
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Klausnerring 17
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bayerwaldstraße 46
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend, wird dem Bieter zur Kalkulationssicherheit jedoch vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des AGs ist zwingend erforderlich (siehe Bewerbungsbedingungen).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 01.08.2023, 10:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
4. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 28.07.2023, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1. beschrieben.
5. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1, Los 4: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, die diese unterschreiten, werden nicht gewertet.
6. In den Kalkulationsunterlagen Los 1 bis 3 sind für alle Objekte mindestens zu leistende produktive Tagesstunden vorgegeben. Eine Unterschreitung der Tagesmindeststunden führt direkt zum Ausschluss des Angebotes.
7. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
9. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.