Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Oberpfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-23-03

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 180-563490)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung der Oberpfalz
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Regierung von Oberbayern, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung(en) zweite (ärztl.) Leichenschau vor Feuerbestattungen, Reg.-Bez. Oberpfalz

Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-23-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau) ab dem 1. Juli 2024 – ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 21. April 2022, Gl-Nr. 2127-1-1-G – bezogen auf den Reg.-Bez. Oberpfalz. – Die Gesamtleistung wird in insgesamt sieben Vergabeverfahren aufgeteilt: Az. 0270.ZV-12-23-16 (Reg.-Bez. Oberbayern; 2 Lose), Az. 0270.ZV-13-23-03 (Reg.-Bez. Niederbayern; 4 Lose), Az. 0270.ZV-14-23-03 (Reg.-Bez. Oberpfalz; 3 Lose), Az. 0270.ZV-15-23-02 (Reg.-Bez. Oberfranken; 4 Lose), Az. 0270.ZV-16-23-01 (Reg.-Bez. Mittelfranken; 2 Lose), Az. 0270.ZV-17-23-01 (Reg.-Bez. Unterfranken; 3 Lose) und Az. 0270.ZV-18-23-15 (Reg.-Bez. Schwaben; 5 Lose). Die Losaufteilung innerhalb dieses Vergabeverfahrens (Az. 0270.ZV-14-23-03 , Reg.-Bez. Oberpfalz) gestaltet sich wie folgt:

- Los 1: KREMA Hemau GmbH & Co. KG, Dietfurter Straße 47, 93155 Hemau;

- Los 2: Krematorium Regensburg (Stadt Regensburg), Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg;

- Los 3: Feuerbestattung Hohenburg Oberpfalz, Aichaberg 5, 92277 Hohenburg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 180-563490

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a5298fe-f432-4556-b4b0-c68b4e336099

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/61daa0ae-32d7-4f1a-a9a0-9615b7bda604

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personalqualifikation(en) / Gewichtung: 30

Preis - Weighting: 0

muss es heißen:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 50

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 50

Preis - Weighting: 0

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

muss es heißen:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - zwei (2) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation" und "Personaleinsatz") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personalqualifikation(en) / Gewichtung: 30

Preis - Weighting: 0

muss es heißen:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 50

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 50

Preis - Weighting: 0

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

muss es heißen:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - zwei (2) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation" und "Personaleinsatz") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Los-Nr.: 3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 35

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personalqualifikation(en) / Gewichtung: 30

Preis - Weighting: 0

muss es heißen:

Die nachstehenden Kriterien

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Projektorganisation / Gewichtung: 50

Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Personaleinsatz / Gewichtung: 50

Preis - Weighting: 0

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Los-Nr.: 3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - drei (3) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation", "Personaleinsatz" und "Personalqualifikation(en)") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

muss es heißen:

Bezogen auf die Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") darf unter anderem auf das Dokument "Kriterienkatalog Leistung" (bzw. "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") verwiesen werden. Die weitergehenden Details bezogen auf die (Prüfung und) Wertung der Angebote lassen sich selbiger Darstellung entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - zwei (2) - konzeptionellen Ausgestaltungen ("Projektorganisation" und "Personaleinsatz") bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem die (Gesamt-)Vorgabe betreffend einen Mindesterfüllungsgrad von 40 % (200 von 500 (max.) Punkten) wie auch die jeweilige spezifische Mindestpunktzahl (2 von 5 (max.) Wertungspunkten)) sind besonders zu beachten. Gestützt auf § 58 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet bezogen auf die Gesamtleistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung(en) der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen (Krematoriumsleichenschau)" ein reiner Leistungswettbewerb statt. Konkret: Die Gebühr i.H.v. 100,00 € für die jeweilige Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau einschließlich der zugehörigen (Neben-)Leistungen folgt (zukünftig) unmittelbar aus der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz), vergleiche hierzu auch die Ziffer 2.5 ("Vergütung") innerhalb der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:

III.1.1.1) Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug

Führen Sie mit der Angebotsabgabe den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.

III.1.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis

Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.

Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:

Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.

muss es heißen:

III.1.1.1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Führen Sie mit der Angebotsabgabe bitte den Nachweis darüber, dass Sie in einem Berufs- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.

III.1.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis

Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen bei, die nicht älter als 6 Monate sind.

Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:

Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 25.10.2023

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 09.11.2023

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.12.2023

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2023

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 25.10.2023

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 09.11.2023

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

VI.3.1) Bezogen auf den Abschnitt IV) ("Verfahren") bzw. die Ziffer IV.1.3) ("Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem") sind folgende Ergänzungen angezeigt: Das jeweils - losspezifisch - in Aussicht genommene Auftragsvolumen lässt sich jeweils der Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung entnehmen; auf die Ziffer II.2.11) ("Angaben zu Optionen") darf konkret gleichsam verwiesen werden.

VI.3.2) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen.

VI.3.3) Neben den unter dem Abschnitt III) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen:

VI.3.3.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.

VI.3.3.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

VI.3.3.3) Unternehmensdaten

Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor.

VI.3.3.4) Schutzerklärung Scientology

Die „Schutzerklärung Scientology“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

VI.3.3.5) Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.

VI.3.4) Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben, vergleiche hierzu die Ziffer 3.7.1 ("Ortsbesichtigung") in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen". Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

VI.3.5) Die Ziffer 2 des Dokumentes „Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.

muss es heißen:

VI.3.1) Bezogen auf den Abschnitt IV) ("Verfahren") bzw. die Ziffer IV.1.3) ("Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem") sind folgende Ergänzungen angezeigt: Das jeweils - losspezifisch - in Aussicht genommene Auftragsvolumen lässt sich jeweils der Ziffer 1.3 ("Grundlagen der Bedarfsermittlung") der Leistungsbeschreibung entnehmen; auf die Ziffer II.2.11) ("Angaben zu Optionen") darf konkret gleichsam verwiesen werden.

VI.3.2) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen.

VI.3.3) Neben den unter dem Abschnitt III) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen:

VI.3.3.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.

VI.3.3.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

VI.3.3.3) Unternehmensdaten

Das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Dokument "Abfrage des Wettbewerbsregisters" für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle das entsprechende Dokument "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" oder "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" ausgefüllt vor.

VI.3.3.4) Schutzerklärung Scientology

Die „Schutzerklärung Scientology“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

VI.3.3.5) Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.

VI.3.4) Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend vorgegeben, vergleiche hierzu die Ziffer 3.7.1 ("Ortsbesichtigung") in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen". Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Falls kein Besichtigungstermin vereinbart und/oder wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

VI.3.5) Eigenerklärung Personalqualifikation

Das Dokument "Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals" ist Ihrem Angebot beizulegen; auf die weitergehenden Ausführungen in dem Dokument "Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.7.2 ("Sonstige Eigenerklärung zur Leistung") darf gleichsam verwiesen werden.

VI.3.6) Die Ziffer 2 des Dokumentes „Verfahrenshinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Anstatt:

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstr. 39

Ort: München

Postleitzahl: 80539

Land: DE

Telefon: +49 8921762411

E-Mail:

Fax: +49 8921762847

URL:

muss es heißen:

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern

Postanschrift: Maximilianstr. 39

Ort: München

Postleitzahl: 80539

Land: DE

Telefon: +49 8921762411

E-Mail:

Fax: +49 8921762847

URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.

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Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.

muss es heißen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote fuer den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.

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Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Vergleiche bezogen auf die Auftragsbekanntmachung die Änderungen unter den (jeweiligen) Ziffern II.2.5 ("Zuschlagskriterien"), II.2.14) ("Zusätzliche Angaben"), III.1.1.1) (geändert: "Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"), IV.2.2) ("Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge"), IV.2.6) ("Bindefrist des Angebots"), IV.2.7) ("Bedingungen für die Öffnung der Angebote") und VI.3.5) ("Eigenerklärung Personalqualifikation"). Den Vergabeunterlagen ("Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis", "Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals", "Leistungsbeschreibung" und "Kriterienkatalog zur Feststellung und Bewertung der Leistung") können die jeweiligen Änderungen über unterschiedliche darstellerische Hervorhebungen (Schriftfarbe, Durchstreichungen, Datumsangabe(n)) entnommen werden.

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Neuhaus an der Pegnitz
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Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
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Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
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Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
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