Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Erweiterung Institutsgebäude-ELT Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.ELT.VgV.2495
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mühle, Nikolaus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Erweiterung Institutsgebäude-ELT
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ der Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene in Berlin (WIPA) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 4: Starkstromanlagen,
AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
AG 6: Förderanlagen
Die Leistungsphase 2 und 3 wurde bereits vorab ausgeführt. Die Planungsergebnisse werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Die Einarbeitung in die bestehende Planung wird zusätzlich honoriert. Eventuell erforderliche Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Planung werden gesondert honoriert.
Die anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen anhand der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 bei ca. 3,17 Mio. € netto, davon entfallen ca. 2,35 Mio. € netto auf den Erweiterungsbau und ca. 820TSD € netto auf den Umbau im Bestand. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 33,6 Mio. € netto.
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1.409 m² für den Erweiterungsbau und für den Umbau im Bestand ca. 1.051 m².
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Forschungsstelle zur Wissenschaft der Pathogene beschäftigt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten, die sich aus der Entdeckung des CRISPR/Cas9-Verfahrens ergeben.
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt die Planung für einen Neubau in Verbindung mit dem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin-Mitte, in dem die neu etablierte Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene ihren künftigen Sitz finden soll.
Für das Grundstück in der Albrechtstrasse und die Flächen der angrenzenden Humboldt-Universität wurde im Juni 2019 ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen liefert. Die Nutzfläche für die Forschungsstelle umfasst insgesamt 2.644 m² (NUF 1-7) zur Unterbringung einer Abteilung und vier Forschungsgruppen.
Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Schritten:
● Umbau Schulgebäude
Auf dem ca. 3.300 m² großen Grundstück befindet sich ein denkmalgeschütztes Schulgebäude (Baujahr 1873), in dem zukünftig die Büros und Seminarflächen der Forschungsstelle untergebracht werden sollen. Die gesamte Bausubstanz ist haustechnisch und energetisch modernisierungsbedürftig.
Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahme liegt auf den Anpassungen der haustechnischen Anlagen an die heutigen technischen Bedarfe sowie Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich Lüftung und Entrauchung. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrs- und Erschließungsflächen neu strukturiert und modernisiert werden.
Das jetzige Schulgebäude wird in Büro- und Seminarflächen sowie einen Werkstattbereich modernisiert.
Das Schulgebäude soll zukünftig elektro- und datentechnisch aus dem Neubau versorgt werden. Die Gebäudehauptverteilung, die Sibel sowie die BMA und BOS Anlagen sind im Untergeschoß des Bestandsgebäudes verortet. In dem bestehenden Gebäudeteil ist eine zeitgemäße Ausstattung mit informationstechnischen Anlagen vorgesehen.
● Neubau Laborgebäude
Zwischen Sportplatz und Brandwand der ehemaligen Schule soll ein moderner Neubau geschaffen werden, in dem die benötigten Laborflächen ihren Platz finden. Beide Gebäude müssen räumlich miteinander verbunden werden. Aus der experimentellen und theoretischen Aufgabenstellung ergeben sich räumliche, funktionelle und bauphysikalische Anforderungen an Konstruktion und Klimatechnik.
Im Neubau sollen überwiegend Labore (ca. 1.030 m²) und die zugehörigen Büroflächen (ca. 90 m²) untergebracht werden. Zusätzlich soll der Neubau auch Flächen für die zentrale Infrastruktur beinhalten. Hierzu zählen neben dem zentralen IT-Rechnerraum des Instituts auch zentrale technische Erzeugungsanlagen.
Die Labor- und Bürobereiche orientieren sich an den üblichen Standards für solche Flächen. Aufgrund der zunehmenden apparatetechnischen Ausstattung ist beim Aufbau der Datenübertragungsnetze auf eine angemessene Infrastruktur zu achten.
● Seminarraum (Remise ca. 65 m², eigenständiges Gebäude) ist ein besonderes Augenmerk auf die medientechnischen Anlagen zu legen.
Der Neubau wird mit einem Personen- und einem Lastenaufzug ausgerüstet.
Im Bestandsgebäude wird ein Treppenlift für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorgesehen.
Bei der Datentechnik wird der Neubau mit einem zentralen IT-Rechnerraum zukünftig einen bedeutenden Knoten innerhalb des Gesamtinstituts bilden, so dass hier auch bezüglich der Versorgungssicherheit geeignete Maßnahmen eingeplant sind.
Zur Ausfallsicherheit wird für -80°C-Kühlschränke und Begasungsbrutschränke eine kompakte Netzersatzanlage auf dem Dach berücksichtigt.
Es ist vorgesehen, im Neubau neben den Trafos und der Niederspannungshauptverteilung auch eine den Auflagen gerechte PV-Anlage auf zu bauen. Entgegen der bestehenden Planung ist die Verortung der Mittelspannungsübergabestation zu hinterfragen und nach Möglichkeit in das Gebäude zu verlegen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Erweiterung Institutsgebäude-ELT
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).