Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) Referenznummer der Bekanntmachung: II37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8721961218
Fax: +49 8721961299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF)
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Gebiet des AWV Isar-Inn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,- Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort,- Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung, d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),- Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Depo-nie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.