Kinderhaus Altes Umspannwerk Gebersdorf - Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BBFS-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bierweg 71
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Bieswanger
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bb-facility.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kinderhaus Altes Umspannwerk Gebersdorf - Gebäudeplanung
Auf dem ehemaligen Grundstück des Umspannwerkes der Deutschen Bahn soll eine neue Wohnsiedlung entstehen. Die Bebauung ist eingebettet in eine überwiegend aus Einfamilienhäusern bestehende Struktur und besteht gemischt aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau. Im Süden ist der Bereich an der Gebersdorfer Hauptstr. angelehnt.
Hier ist auch die Gebersdorfer Grundschule gelegen. Im Bereich der Zufahrt des Areals wurde ein Grundstück für die Nutzung als Kindertagesstätte gewidmet. Nach dem Bebauungsplan ist ein rechteckiges Baufenster mit 500m² vorgegeben. Das Gebäude darf 3-geschossig errichtet werden.
Mit dem Jugendamt abgestimmt ist ein Mengengerüst mit einer Krippengruppe, drei Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen.
Die Kindertagesstätte soll zum einen der Betreuung der Kinder aus der neuen Siedlung, als auch den umliegenden Wohnbebauungen dienen. Der Hort ist für die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder der Gebersdorfer Grundschule angedacht.
Nürnberg
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 3-9 inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 3 – 4
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Unter Laufzeit des Vertrags, Punkt II.2.7 ist eine geschätzte Projektlaufzeit ohne Lph. 9 angegeben.
Objektplanung (Gebäudeplanung) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Leistungsphasen 3-9 inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 3 – 4
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kinderhaus Altes Umspannwerk Gebersdorf - Gebäudeplanung
Postanschrift: Steinstr. 21
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU. Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden. Das Vergaberecht findet keine außenwirksame Anwendung. Der zu vergebende Auftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig aufgrund interner fördermittelrechtlicher Vorgaben und wegen einer möglichen Binnenmarktrelevanz zur Erhöhung der Transparenz und des Wettbewerbs. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden, folgen daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht und keine klagbaren Rechte oder Ansprüche der Bewerber/Bieter auf Anwendung und Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(2) Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 im Übrigen nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist. Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
(3) Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann unbeschadet Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit unbeschadet Absatz 1 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.