Lieferung eines ZfP-Schienenfahrzeuges für die Detektion von Schienenfehlern Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CFR-230428-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Fahrzeuge und Ersatzteile, Claudia Freier
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4885
Fax: +49 892361-704885
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines ZfP-Schienenfahrzeuges für die Detektion von Schienenfehlern
Lieferung eines ZfP-Schienenfahrzeuges für die Detektion von Schienenfehlern für das Streckennetz der U-Bahn München
München
Die SWM (Stadtwerke München GmbH) betreiben das Münchener U-Bahnnetz mit 185 km Hauptgleis und 40 km Nebengleis. Der Instandhaltungsaufwand der Schienen nimmt durch vermehrte Schienenschädigung (Head Checks, Squats und Riffel) und den Ausbau des Netzes stetig zu. Das Inspizieren und Bewerten des Schienenzustandes erfolgt derzeit durch visuelle Schienenprüfung und punktuellen, manuellen Prüfungen mit Wirbelstrom (ET) und Ultraschall (UT). Mit der Anschaffung eines Prüffahrzeuges zur zerstörungsfreien Schienenprüfung soll eine vollumfängliche Prüfdatenerfassung erfolgen, die als Grundlage für eine in Zukunft präventive Instandhaltung dient.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines ZfP-Schienenfahrzeuges für die Detektion von Schienenfehlern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).