Gemeindewerke Ruhpolding AdöR_Strombeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0053
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Biathlonzentrum 1
Ort: Ruhpolding
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83324
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Mayer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhpolding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeindewerke Ruhpolding AdöR_Strombeschaffung
Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding,
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR
• Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR
für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 Strommengen von ca. 4.194.800 kW/h.
Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding und
• Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR, Bahnhofstraße 8, 83324 Ruhpolding
für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 Strommengen von ca. 4.194.800 kW/h.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht
älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie und
Handelskammer bzw. Handwerkskammer
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
drei auftragsbezogene Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).