WE 0557-04b, Bayernkaserne-WA12-Toranlagen-geb Referenznummer der Bekanntmachung: 0557-04b-Toranlagen-geb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 0557-04b, Bayernkaserne-WA12-Toranlagen-geb
Auf dem Baufeld WA 12 entstehen 190 Wohnungen in einer mehrgeschossigen Wohnanlage (5 bis 8 Vollgeschosse) als innenhofbildende Blockrandbebauung mit eingeschossiger Tiefgarage für geförderten und frei-finanzierten Wohnungsbau (52,5% EOF, 22,5% MMM, 25% KMB) sowie ein Haus für Kinder und ein Familienzentrum mit Ersatzbetreuung. Vorliegende Vergabe betrifft die Toranlagen.
München
TG Toranlage, Kipptoranlage für Sammelgarage 1 Stück
Wartung Kipptoranlagen 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
0557-04b-Toranlagen-geb
Ort: Eschelbronn
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-2176-22411
Fax: +49 89-2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315