Planungsleistung Landschaftsarchitekt Referenznummer der Bekanntmachung: 773-1_SZM_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Landschaftsarchitekt
Planungsleistung Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI für Freianlagen
für die Pausenhofumgestaltung beim Erweiterungsbau der Michael-Peoschke-Schule, Lph. 1 - 9
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Erlangen plant im Erlanger Osten, auf dem Flur-
grundstück mit der Fl.-Nr. 1946/492 (Liegnitzer Straße 22; 91085 Erlangen), den Neubau eines
Gebäudeteils als Ergänzung der Bestandsgebäude der Michael-Poeschke-Schule. In diesem
Zuge sollen die Außenanlagen des Bauumgriffs, die Schulhoffläche und die südliche Grund-
stücksanbindung umgestaltet werden.
Aufgabe wird es sein die Außenanlagen in geeigneter Weise herzustellen und die Bedürfnisse von
Nutzern und ca. 350 Schülern zu berücksichtigen und die Entwässerung und Retention des anfal-
lenden Oberflächenwassers zu planen.
Durch die baulichen Vorgaben kann die Freiflächenplanung in vier Bereiche aufgegliedert werden:
1. Südlich des Neubaus zur Ratiborer Straße ist die Hauptandienung für den Neubau.
Dieser Bereich muss als Anbindung zur Straße als Überwindung von Höhenunterschieden
mittels Rampen und Treppenanlagen erschlossen werden.
2. Zwischen Neubau und Bestandsgebäude entsteht eine abgesenkte Hoffläche. Die statisch
relevante Abstützung der Höhenunterschiede ist Bestandteil der Leistungen des Hoch-
baus. Die Gestaltung des „Kreativhofs“ wird Bestandteil der Außenanlagenplanung.
3. Am Neubau soll eine große Terrassenfläche entstehen, die als Außenbereich der Mensa
genutzt werden kann.
4. Der gesamte bestehende Schulhof, welcher durch den Neubau in seinem Atriumcharakter
noch verstärkt wird, muss neugestaltet werden. Insbesondere ist hier der Altbaumbestand,
teils in Hochbeeten, mit zu berücksichtigen und in die Planungen einzubeziehen.
Die Fläche soll insgesamt den Anforderungen einer Pausenhofnutzung entsprechen. Flä-
chen unterschiedlicher Schwerpunkte, wie Bewegung inklusive eines Klettergerüstes (vor-
handenes Klettergerüst soll versetzt und in die Neuplanung integriert werden) und Flächen
zum Rennen sowie Bereiche zum Sitzen und Ruhezonen enthalten. Weiterhin ist die An-
bindung an die Gebäude, sowie der Zugang zum angrenzenden Sportfeld und den wald-
ähnlichen Bereich mit Spielmöglichkeiten zu berücksichtigen. Bei der Neugestaltung des
Pausenhofes und der Erschließung ist auch die Inklusion von körperlich beeinträchtigten
Kindern zu beachten.
Im süd-westlichen Bereich des Pausenhofes schließt sich eine Waldfläche an. Hier ist das Wald-
recht zu beachten. Vorhandene Spielgeräte sollen erhalten und weiterhin bespielbar sein.
Die Bauarbeiten werden im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. Für die Erstellung der Freianla-
gen werden deshalb mehrere Bauabschnitte notwendig, die ohne größere Unterbrechung ausge-
führt werden sollen. Ein Teil des Pausenhofes muss während der Bauphase immer nutzbar sein.
Für alle Vegetationsflächen ist eine zweijährige Fertigstellungspflege sowie eine dreijährige Ent-
wicklungspflege vorzusehen.
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In Erlangen sind die Pausenhöfe nach den Schulzeiten und am Wochenende für die Bevölkerung
geöffnet. Deshalb wird insbesondere Wert auf stabile und vor Vandalismus sichere Ausführung
gelegt, um spätere Kosten zu minimieren.
Die Bearbeitungsfläche beträgt ca. 3.900 m2 (siehe beiliegende Übersicht mit dem Bearbeitungs-
umgriff).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Ergänzend hierzu:
- Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
- Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
- Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
gem. Baukammerngesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131