Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen et.al. - Verbundprojekt "Dazu-Pro-ÖGD" - IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt Referenznummer der Bekanntmachung: 106/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Professor-Max-Lange-Platz 1
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Fax: +49 911255865-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de
Postanschrift: Weiherweg 16
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-dachau.de
Postanschrift: Hans-Sachs-Straße 9
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-ffb.de
Postanschrift: Partnachstraße 26
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-gap.de
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Ort: Haßfurth
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassberge.de
Postanschrift: Hernauer Straße 48a
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Postanschrift: Ringstraße 4-7
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 911255865-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottal-inn.de
Die beteiligten Landkreise haben eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 1, 2 VgV geschlossen. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Südbayern (s.u.).
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen et.al. - Verbundprojekt "Dazu-Pro-ÖGD" - IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt
Die Auftraggeber sind Sachaufwandsträger Ihrer staatlichen Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aus Mitteln der europäischen Resilienz-Faszilität aufgelegt. Alle Auftraggeber haben einzeln und erfolgreich am ersten Förderaufruf des vom Bund initiierten Förderprogramms "Digitales Gesundheitsamt 2025" teilgenommen. Alle Auftraggeber haben Zuwendungsbescheide erhalten und befassen sich jeweils eigenständig mit der Umsetzung ihrer geförderten Maßnahmen.
Im März 2023 startete der Bund einen zweiten Förderaufruf. Die Auftraggeber haben jeweils abgestimmte Förderanträge für ein Verbundprojekt gestellt. Gegenstand des Förderantrags sind Maßnahmen zur SOLL-Standardisierung von neun Prozessen in staatlichen Gesundheitsämtern mit einhergehender Automatisierung und Schaffung interoperabler Schnittstellen. Das Projekt mit dem Namen "Datengestützte Zusammenarbeit und anwendungsübergreifende Prozessautomatisierung im ÖGD ("Dazu-Pro-ÖGD", im Folgenden "das Projekt") ist genehmigt. Auf die Förderanträge zum Verbundprojekt hin hat jeder Auftraggeber einen individuellen Zuwendungsbescheid erhalten.
Die Auftraggeber suchen einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Projekts "Dazu-Pro-ÖGD". Der Partner soll auf Grundlage der bereits erfassten IST-Prozesse eine möglichst homogene SOLL-Prozess-Standardisierung und den Aufbau eines Netzwerkes zwischen den beteiligten Gesundheitsämtern durchführen.
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Professor-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Die Erfüllungsorte sind alle Gesundheitsämter der Auftraggeber.
Die Auftraggeber suchen einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Projekts "Dazu-Pro-ÖGD". Der Partner soll auf Grundlage der bereits erfassten IST-Prozesse eine möglichst homogene SOLL-Prozess-Standardisierung und den Aufbau eines Netzwerkes zwischen den beteiligten Gesundheitsämtern durchführen.
Für die Durchführung des Projektes in Form eines ergebnisverantwortlichen ÖGD-Netzwerk-Projekt-/ Prozess- & Digitalisierungsmanagers beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss eines EVB-IT-Dienstvertrages mit einem erfahrenen und intensiv vernetzten Partner, der nach Abruf ergebnisverantwortlich den Aufbau und die Leistung des Netzwerkes sowie die ergebnisverantwortliche Erarbeitung der Inhalte erbringt.
- Für den Fall einer Verlängerung des Förderprogramms sind Abrufleistungen als Option vorgesehen. Dabei legt der Auftraggeber das Enddatum der Leistungserbringung einseitig fest, orientiert sich dabei an der Verlängerung des Förderprogramms. Die Verlängerung darf jedoch maximal zweimal erfolgen, jeweils für den Zeitraum von sechs Monaten.
-Der Auftraggeber kann optional weitere Leistungen n nach den Bedingungen des Vertrages ohne Rücksicht auf die Preisobergrenze beauftragen, wenn und so weit eine Weiterentwicklung des Netzwerks oder die Beschaffung von Automatisierungslösungen im Rahmen eines weiteren Förderprogramms (z.B. eines dritten Förderaufrufs) gefördert werden können oder dem Auftraggeber Eigenmittel zur Verfügung stehen. Hierfür übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Spezifizierung der Anforderungen an die wiederholte Beauftragung der bereits erbrachten Leistungen und fordert den Auftragnehmer auf ein Angebot nach Stunden und Rollen entsprechend den im Angebot enthaltenen Stunden- und Tagess-ätzen und Rollen einzureichen. Der Auftragnehmer hat auf eine entsprechende Aufforderung der Auftraggeber, innerhalb von zwei Wochen seine Kalkulation zu übermitteln. Der Auftraggeber kann seinerseits inner-halb 14 Tagen mitteilen, ob er auf der Grundlage der Aufwandskalkulation des Auftragnehmers die Weiterar-beit beauftragt. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung geht der Auftraggeber von einem Gesamtaufwand von ca. 3.500 Personentagen aus. Diese Weiterbeauftragung kann nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrages ausgelöst werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV).
Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union gem. VO (EU) 2021/241: Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bieter ist geeignet, wenn er,
- ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Projektmanagement eines geförderten Projektes, Aufbau eines Behördennetzwerkes, Prozessdigitalisierung) entsprechen und mindestens zwei Referenzprojekte im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt wurde.
- Mitarbeiter bei der Erfüllung des Auftrags einsetzt, die das Sprachniveau C1 aufweisen
Der Bieter weist seine Eignung wie folgt nach:
- Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt zzgl. weiterer, eigener Darstellungen. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten:
-- Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück
-- Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Projektmanagement eines geförderten Projektes, Aufbau eines Behördennetzwerkes, Prozessdigitalisierung)
-- Mindestens zwei Referenzen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter das Sprachniveau Deutsch C1 aufweisen
Der Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6WS6
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB, auf den hier verwiesen wird, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."