Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Lech Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Schrannenstr. 3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 82134377117
Fax: +49 82134377107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Lech Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG
Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg
Vorabbekanntmachung nach Art.7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs.2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. Die Stadt Augsburg, der Landkreis Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigen als zuständiger Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Lech Süd" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 100, 102, 103, 104, 106, 108 und des nachfolgend näher bezeichneten Bedarfsverkehr mit Wirkung zum 14.12.2025 bis zum 08.12.2035 (= 3.647 Tage) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S.4 PBefG im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
Hauptlinien (100, 102, 103, 104, 106, 108)
ca. 663.400 Nwkm/Musterfahrplanjahr. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn- und Feiertagen.
Bedarfverkehr:
• Vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung wird über das Bedarfsverkehrs-Angebot entschieden. Die Möglichkeiten für das On-Demand-Angebot sind hierbei:
o Variante 0: Anruf-Sammel-Taxi 103P
o Variante 1: Anruf-Sammel-Taxi 103P in Kombination mit AktiVVo Königsbrunn – Mering
o Variante 2: AktiVVo für das gesamte Verkehrsgebiet des Ausschreibungsverkehrs Lech Süd (Kombination aus Variante 1 und Variante 3)
o Variante 3: AktiVVo für ein definiertes Teilgebiet des Verkehrsgebiets Lech Süd
Für diese Vorabbekanntmachung und für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags ist mindestens Variante 0: Anruf-Sammel-Taxi 103P zu erbringen.
Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
Im Übrigen wird verwiesen auf den Liniensteckbrief des "Linienbündel Lech Süd" samt Anlage 1 Musterfahrpläne und Anlage 2 Qualitätsstandards auf: https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:
1) Information über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigten, sowie sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
2) Sonstigen besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Es müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht worden sein.
3) Teilnahmebedingungen:
3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Etwaige geforderte Mindestbedingung(en):
3.2) Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja; Verweis auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BoKraft)
3.3) Qualitätsziele
Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des §8Abs. 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Lech Süd" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Lech Süd") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
II. Weitere Angaben
1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,, Deutschland; E-mail: ; Telefon: +49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847
Einleitung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3) (Zusätzliche Angaben) II. 1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)