Erneuerung der Erdschlussortung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-230821-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Str. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf IT, Stefan Weinberger
E-Mail:
Telefon: +49 8923614794
Fax: +49 892361704794
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Erdschlussortung
Für 5 Umspannwerke soll die vorhandene Erdschlussortung (getaktete ESE) durch eine
neue Erdschlussortung mit modernen Ortungsverfahren ersetzt werden.
Für 5 Umspannwerke soll die vorhandene Erdschlussortung (getaktete ESE) durch eine
neue Erdschlussortung mit modernen Ortungsverfahren ersetzt werden.
Die angefragten Leistungen beinhalten folgende Aktivitäten:
. Geräte zur Erdschlussortung
· Schaltschrankaufbau mit Verdrahtung
· Lieferung und Montage der Schutzschränke
· Sämtliche Arbeiten, die für die Verbindung von den Schutzschränken bis zur 10kV Anlage benötigt werden.
· Aufbau, Anschluss und Parametrierung der neuen Geräte zur digitalen Erdschlussortung
· Feldweises Umlegen der Summenstromwandlerkabel und Spannungswandlerkabel
· Abbau und Entsorgung der alten Schränke und Geräte zur Erdschlussortung
· Rückzug und Entsorgung der alten Kabel aus dem Kabelkanal und Einziehen von neuen Kabeln
· Einweisung und Schulung der SWM Mitarbeiter
· Inbetriebnahme der neuen Erdschlussortung
Ein wichtiger Punkt ist der zentrale Aufbau der Erdschlusserfassung in einem (1)! Schaltschrank am Standort der bisherigen Erdschlussortung.
Grundsätzlich soll ein 1:1 Tausch gegen die alte Technik erfolgen und das bisher verwendete wattmetrische Verfahren (cos-φ) muss wieder einstellbar sein und bei Bedarf die Möglichkeit zum Wechsel auf neuere Verfahren zur Erdschlussortung. (Bsp. Transiente Verfahren, Qu Algorithmus, E-Wischer, …). .
Die neuen Geräte zur Erdschlussortung müssen in der Lage sein, einen BCD-Code wie in der bisherigen Erdschlussortung zu übertragen und zusätzlich über eine IEC 61850-Schnittstelle verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Erdschlussortung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SWE-230821-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).