Digitales Aktivitätsmonitoring im Rahmen einer klinischen Studie
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Malterhöh 1
Ort: Schönau am Königssee
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Irene Sukale
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schoen-klinik.de/berchtesgadener-land
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Aktivitätsmonitoring im Rahmen einer klinischen Studie
Im Rahmen einer klinischen Studie mit dem Titel „RELOAD 2.0: Optimierung der Effekte einer symptomorientierten Rehabilitationsmaßnahme durch den Anschluss einer digitalen Nachsorge im Vergleich zu usual care bei post-COIVD – eine randomisierte, kontrollierte Studie“ soll über einen Zeitraum von 14 Monaten die körperliche Aktivität digital gemessen werden.
Primär muss der Aktivitätsmonitor die täglichen Schritte inklusive der tatsächlichen aktiven Tragedauer (Stunden) abbilden.
Das Angebot des Aktivitätsmonitors umfasst die Bereitstellung des Aktivitätsmonitors (Erfassung der täglichen Schrittzahl inkl. der tatsächlichen Tragedauer des Messzeitraums) und die Bereitstellung einer digitalen Online Plattform zur datenschutzkonformen Abfrage der erhobenen Daten durch das Studienzentrum.
Im Rahmen einer klinischen Studie mit dem Titel „RELOAD 2.0: Optimierung der Effekte einer symptomorientierten Rehabilitationsmaßnahme durch den Anschluss einer digitalen Nachsorge im Vergleich zu usual care bei post-COIVD – eine randomisierte, kontrollierte Studie“ soll über einen Zeitraum von 14 Monaten die körperliche Aktivität digital gemessen werden.
Primär muss der Aktivitätsmonitor die täglichen Schritte inklusive der tatsächlichen aktiven Tragedauer (Stunden) abbilden.
Das Angebot des Aktivitätsmonitors umfasst die Bereitstellung des Aktivitätsmonitors (Erfassung der täglichen Schrittzahl inkl. der tatsächlichen Tragedauer des Messzeitraums) und die Bereitstellung einer digitalen Online Plattform zur datenschutzkonformen Abfrage der erhobenen Daten durch das Studienzentrum.
Die Leistungen setzten sich zusammen aus:
- Hardwarebereitstellung
- Softwareleistungen
- Dienstleistungen
Eine genaue Beschreibung ist den Dokument "https://www.schoen-klinik.de/dimaex-imports/leistungsbeschreibung_reload_2_0_studie_aktivitaetsmonitor_27_09_23_27243.pdf“ zu finden.
Mengengerüste
• 90 Aktivitätsmonitore inkl. Nutzung der dazugehörigen Smartphone-Applikation
• Nutzung der Online Plattform zur Datenabfrage über den gesamten Studienzeitraum und noch mind. 3 Monate darüber hinaus durch das Studienzentrum
• Schulung der Nutzung des Aktivitätsmonitors inkl. Einrichtung der Smartphone Applikation und Handhabung der Online Plattform für das Studienzentrum
Interessierte Unternehmen können den unter https://www.schoen-klinik.de/dimaex-imports/markterkundung_aktivitaetsmonitor_bgl_27246.pdf abgelegten Fragebogen runterladen und ausgefüllt per E-Mail an senden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen müssen alle Fragen auf dem unter https://www.schoen-klinik.de/dimaex-imports/markterkundung_aktivitaetsmonitor_bgl_27246.pdf abgelegten Fragebogen beantworten. Sofern Sie ein Interesse an der Leistungserbringung haben, bitten wir Sie, sich bei
den Fragen ab Seite 1 auf „Ja“ oder „Nein“ festzulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Antworten bis 07.11.2023 berücksichtigen können. Bitte senden Sie diesen ausgefüllten Fragebogen als PDF per E-Mail bis 07.11.2023, 24:00 Uhr (Eingang hier) an:
Bei nicht oder verspätet eingehenden Antwortbögen gehen wir davon aus, dass Ihrerseits keine Möglichkeit für oder kein Interesse an einer Auftragsübernahme bestehen. Durch Abgabe eines ausgefüllten Fragebogens wird kein Anspruch des Unternehmens auf die Einladung zu Verhandlungsgesprächen oder die Beteiligung an einem etwaigen wettbewerblichen Vergabeverfahren begründet.
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Schön Klinik ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegt daher - auch im Falle einer späteren Durchführung eines Vergabeverfahrens - nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB.