Leasing von Kaffeevollautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-035_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8938196123
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Kaffeevollautomaten
Leistungsgegenstand ist die Belieferung mit Kaffeevollautomaten und Erfüllung aller Leasingleistungen inkl. Wartung für die Laufzeit von max. vier (4) Jahren. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Preisanpassungen können gemäß Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen erfolgen.
Die Laufzeit beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2024, mit der Option der 3-maligen Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein (1) weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollte das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 694.000,00 netto erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o.g. Frist.
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung mit Kaffeevollautomaten und Erfüllung aller Leasingleistungen inkl. Wartung für die Laufzeit von max. vier (4) Jahren. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Preisanpassungen können gemäß Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen erfolgen.
Die Laufzeit beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2024, mit der Option der 3-maligen Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein (1) weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollte das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 694.000,00 netto erreicht sein, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studierendenwerk München Oberbayern - Leasing von Kaffeevollautomaten
Ort: Geislingen/ Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland