Sicherheitstechnische Betreuung, Brandschutzberatung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 83125256024
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Betreuung, Brandschutzberatung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV 4
Sicherheitstechnische Betreuung, Brandschutzberatung und Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV 4
Kempten (Allgäu)
Bei der Stadt Kempten (Allgäu) soll im Rahmen einer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß der geltenden
gesetzlichen Vorschriften die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit
gewährleistet werden. Zum 01.04.2023 betrug die Anzahl der Beschäftigten 1.435 Personen.
Grundbetreuung Arbeitssicherheit
Betriebsspezifische Betreuung Arbeitssicherheit
Mitarbeit bei Stellungnahmen zu Anfragen der Personalstelle bei besonderer Veranlassung
Elektrogeräteprüfung
Unterweisung/Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung
Aufbau, Pflege und Betrieb einer digitalen Unterweisungshilfe
Brandschutzberatung
Es ist eine Vertragslaufzeit von vier Jahren vorgesehen, mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre,
diese bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung und Beauftragung des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Heisinger Str. 9
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83125256015
Fax: +49 83125256024
Internet-Adresse: www.kempten.de