TNW_VA_Stadt Waldkirchen_Neubau Gesamtgrundschule Waldkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 143/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waldkirchen.de/
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_VA_Stadt Waldkirchen_Neubau Gesamtgrundschule Waldkirchen
Die Stadt Waldkirchen plant den Neubau einer Gesamtgrundschule in Waldkirchen.
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 37 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.
Gemarkung Waldkirchen, Flur-Nr. 518 (Teilfläche) und 509 Schulstraße 1 94065 Waldkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Allgemein:
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Die Stadt Waldkirchen im bayrischen Regierungsbezirk Niederbayern liegt an der B12 im Landkreis Freyung-Grafenau in der Nähe des Dreiländerecks Deutschland-Österreich-Tschechien.
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Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der bestehenden vier städtischen Grundschulen hat der Stadtrat beschlossen, eine neue Gesamtgrundschule für Waldkirchen am Standort der ehemaligen Mittelschule angrenzend zum Neubau der Mittelschule mit Turnhalle und Freisportanlage zu errichten. Das Gelände liegt im Bereich des Schulzentrums an der Jahnstraße, welche die aktuelle Grundschule, den Kindergarten, die Kinderkrippe, das Förderzentrum, das Gymnasium und die Mittelschule beinhaltet.
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Adresse: Schulstraße 1, 94065 Waldkirchen
Grundstück: Flur-Nr. 518 (Teilfläche) und 509, Gemarkung Waldkirchen
Schulgröße: 450 Kinder in vier Jahrgangsstufen mit Grundschulausstattung nach Vorgabe Ministerium/Regierung
Anvisierter Energiestandard: Effizienzhaus 40 oder 55 (Sanierung)
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Aufgabenstellung - Neubau Gesamtgrundschule:
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Objektplanung Gebäude und Innenräume
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Abbruch der bestehenden Hausmeisterwohnung und Nebengebäude auf dem westlichen Grundstücksbereich
Rückbau des bestehenden Schulgebäudes und Schadstoffsanierung (eigener Auftrag, bereits vergeben)
Verwendung der bestehenden Rohbausubstanz (Stahlbetongerüst), soweit wie möglich
Möglicherweise Anbau bzw. Erweiterung im Bereich Nachmittagsbetreuung
Neubau einer 1-fach bzw. 1,5-fach Turnhalle auf dem Gelände
Konzeptionierung eines sinnvollen und optimalen Gesamtensembles mit Grundschule, Nachmittagsbetreuung, Turnhalle und Pausenhof im Zusammenspiel mit der bestehenden Turnhalle und Mittelschule
Einbindung des Büro Lernlandschaft bei der Findung des Pädagogischen Konzeptes und des Raumprogrammes
Ausarbeitung von Energieversorgungsmöglichkeiten (Strom und Heizenergie) und planerische Einbindung in den Gesamtkomplex (Energiefachplanung erfolgt extern)
Untersuchung der Einbindung des Bestandes auf Basis des erarbeiteten Raumprogrammes und wirtschaftliche Betrachtung bzw. Variantenuntersuchung im Vergleich zum Abriss und Neubau
Variantenuntersuchung verschiedener Bauweisen (Massivbauweise zu Fertigteilbau oder Holzständerbau)
Unterstützung bei Fördermittelbeantragung und Energiefachplanung
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Tragwerksplanung:
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Untersuchung der bestehenden Rohbausubstanz auf Wiederverwendbarkeit und möglicherweise veränderter Rahmenbedingungen (Schneelasten usw.)
Ausarbeitung der Statikunterlagen für Neubau/Anbau/Sanierung)
Prüfung Durchbruchsvorgaben Projektanten
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (falls nötig)
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Elektroplanung:
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Ausarbeitung von Energieversorgungsmöglichkeiten (Strom) und planerische Einbindung in den Gesamtkomplex
Unterstützung bei Fördermittelbeantragung und Energiefachplanung
Wirtschaftliche Betrachtung von Automatisierungsanlagen für Beleuchtung usw.
Einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen (vorrangig Beleuchtung)
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HLS-Planung:
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Einbeziehung von Energieversorgungsmöglichkeiten (Heizenergie) und planerische Einbindung in den Gesamtkomplex
Unterstützung bei Fördermittelbeantragung und Energiefachplanung
Wirtschaftliche Betrachtung von Lüftungsanlagen für Klassenzimmer und Funktionsräume einschließlich Variantenuntersuchung Einzel- oder Gesamtanlagen
Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Raumheizungsanlagen (z. B. Heizkörper, Flächenheizung, Deckenheizung usw.), ggf. Untersuchung von Kühlmöglichkeiten
Planung von Technische Anlagen in Außenanlagen (Planung der Grund- und möglicherweise Heizleitungen auf dem Gelände)
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Verkehrsplanung:
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Ausarbeitung eines Gesamt-Verkehrskonzeptes für den Gesamtschulkomplex Grund- und Mittelschule mit Busverkehrsführung.
Die Planungen erstrecken sich hauptsächlich entlang der Jandelsbrunner Straße, Schulstraße, Jahnstraße und Bannholzstraße.
Es sollen Bushaltebuchten an der Jandelsbrunner Straße erstellt und Buswendemöglich-keiten erarbeitet werden. Der Bestehende Parkplatz an der Mittelschule ist in die Planung mit einzubeziehen.
Weiterhin sind Parkplätze für Lehrer und Eltern (sog. "Kiss & Go Zone") vorzusehen und die Straßenführung der Schulstraße ist ggf. anzupassen. Voraussichtlich ist auch eine Bypass-Straße zwischen Bannholzstraße und Jandelsbrunner Straße anzudenken.
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Abschlussbemerkungen:
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Da noch nicht feststeht, ob die Erhaltung des Bestandes sinnvoll und wirtschaftlich ist, wird dies in der Planungsphase zu untersuchen sein, auch im Hinblick auf das Raumprogramm und statische Erfordernisse.
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Termine:
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Planungsbeginn 11.12.2023 (Objektplanung Gebäude)
Stellung Förderantrag: 30.11.2024
Baubeginn in Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen 01.08.2025
Fertigstellungstermin 31.07.2027
Nutzungsbeginn 12.09.2027
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Leistungen:
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 37 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.
Es sind insgesamt max. 430 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrsanlagen) (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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50 Punkte: ab 3 Ingenieur/-innen
30 Punkte: ab 2 Ingenieur/-innen
10 Punkte: ab 1 Ingenieur/-in
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Verkehrsanlagen
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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2.2.1.) Referenzportfolio Verkehrsanlagen
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Innerörtliche Straßen
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Kriterium 2: Plätze, Verkehrsflächen
- 20 Punkte: innerörtliche Parkplätze
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Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad
- 10 Punkte: durchschnittliche Anforderungen
- 5 Punkte: geringe Anforderungen
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200 - 700) ab 1,5 Mio. EUR
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200 - 700) ab 0,8 Mio. EUR
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2.2.4.) Spezifische Referenzanforderungen
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Die folgenden Referenzkriterien sind je einmal zu belegen. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktezahl von 60 Punkten erreicht werden. Die Referenzkriterien müssen nicht zwingend mit einer Referenz belegt werden. Der Nachweis der Erfahrungen kann mit unterschiedlichen Referenzen erbracht werden.
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Kriterium 1: Planung Verkehrskonzept im Rahmen einer Schulbaumaßnahme
- 30 Punkte: Verkehrskonzept im Rahmen einer Schulbaumaßnahme
- 15 Punkte: sonstige innerörtliche Verkehrskonzepte
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 2: Planung Bushaltebuchten
- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 3: Planung Kreisverkehr
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehene Termine:
Fertigstellung: 31.07.2027, Nutzungsbeginn: 12.09.2027
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Die Fachplanerleistungen Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung - HLS und Technische Ausrüstung ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: spezifischer Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkehrsanlagen) netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
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Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
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Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
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Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
.
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Objektplanung Verkehrsanlagen
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Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
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(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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Referenzportfolio Verkehrsanlagen
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- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Plätze, Verkehrsflächen
- Schwierigkeitsgrad
- Art der Durchführung
- Leistungsumfang Objektplanung Verkehrsanlagen (erbrachte Leistungen in den Lph. 2-8, Angabe in Prozentpunkten]
- Größenordnung des Projekts (KG 200 - 700)
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Spezifische Referenzanforderungen
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- Planung Verkehrskonzept im Rahmen einer Schulbaumaßnahme
- Planung Bushaltebuchten
- Planung Kreisverkehr
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY68T8
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.