Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 15 G Akustikverkleidung Aula & mobile Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 089-23-FB12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pflegstr. 2
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 906746229
Fax: +49 90674270
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 15 G Akustikverkleidung Aula & mobile Trennwände
- mobile Trennwand, 5,20 x 9,55 m mit beidseitig akustisch wirksamer Oberfläche, RwP = 54dB, inkl. UK und Laufschienen (ca. 18m)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 1 Stück mobile Trennwand, 5,20 x 9,55 m mit beidseitig akustisch wirksamer Oberfläche, RwP = 54dB, inkl. UK und Laufschienen (ca. 18m)- 765 m² Akustikwandverkleidung mikroperforiert, Oberfläche Buche Echtholzfurnier, nicht sichtbar auf Metallunterkonstruktion verschraubt- 250 m² Wandverkleidung unperforiert, Oberfläche Buche Echtholzfurnier, nicht sichtbar auf Metallunterkonstruktion verschraubt- 175 m Aluminium Sockelleisten, farbig beschichtet (RAL-Ton)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (§ 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A); das wirtschaftlichste Angebot ist in Bezug zum Schätzpreis erheblich abweichend - Da die Finanzierung nicht gesichert ist, ist das Verfahren aufzuheben.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.