Catering im Young Refugee Center Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0017
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Orleansplatz 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8923348575
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Catering im Young Refugee Center
"Young Refugee Center" (YRC)
Marsstraße 19/EG
80335 München
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Für die Kalkulation ist von einer Bewohner*innenzahl von bis zu 45 Personen auszugehen. Es muss aber im Bedarfsfall auch eine Belieferung für eine Bewohner*innenzahl darüber hinaus möglich sein. Im fortlaufenden Betrieb wird die*der Auftragnehmer*in die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München. Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen. Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.03.2023. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die*den Auftragnehmer*in kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Catering im Young Refugee Center
Postanschrift: Danziger Str. 19
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
"Young Refugee Center" (YRC)
Marsstraße 19/EG
80335 München
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Für die Kalkulation ist von einer Bewohner*innenzahl von bis zu 45 Personen auszugehen. Es muss aber im Bedarfsfall auch eine Belieferung für eine Bewohner*innenzahl darüber hinaus möglich sein. Im fortlaufenden Betrieb wird die*der Auftragnehmer*in die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München. Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen. Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.03.2023. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die*den Auftragnehmer*in kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Postanschrift: Danziger Str. 19
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Die Parteien vereinbaren eine rückwirkende Erweiterung des Umfangs des bestehenden Rahmenvertrags um bis zu 50 %. Ausgehend von dem ursprünglich vertraglich vorgesehenen Auftragsvolumen von 45 Essen pro Person und Tag sowie 10 Reserveverpflegungen pro Tag für bis zu max. 365 Tage Vertragslaufzeit (inkl. Option) i. H. v. je max. EUR 23,22 (netto) pro Person und Tag (bei Normalverpflegung, siehe Angebot der Auftragnehmerin) wird der Vertrag mit ursprünglichem Auftragswert i H. v. EUR 466.141,50 (netto) gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB um max. 50 % (bis zu EUR 233.070,75 (netto)) erweitert (Abruf nach Bedarf durch die Auftraggeberin). Es wäre auf Basis der Erweiterung bei täglich gleichem Abruf ein Abruf von bis zu 34 Tagesverpflegungen möglich. Die Anzahl der benötigten Tagesverpflegungen ist jedoch nicht abschließend prognostizierbar und kann nach oben sowie nach unten variieren, wobei Mehrbedarfe von über 34 Tagesverpflegungen durch Tage mit geringeren Abrufen kompensiert werden und das Gesamtabrufvolumen dadurch gewahrt wird.
Lieferort für die zusätzliche Verpflegung ist das "Young Refugee Center" in der Marsstraße 19 sowie die Dependance in der St-Galler-Straße 1,80637 München.
Auf die im Rahmenvertrag enthaltene Regelung 1.2.1 wird explizit hingewiesen: Der Auftragnehmerin wird die aktuelle Belegungszahl im fortlaufenden Betrieb täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigten Verpflegungen pro Person und Tag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs oder Ausschöpfung des vorstehend genannten maximalen Auftragsvolumens besteht nicht (auch keine Mindestabrufmenge). Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Ein Anspruch auf Leistungserbringung seitens des Auftragnehmenden besteht nicht.
Seit April 2016 werden minderjährige, unbegleitete Ausländerinnen (umA) im "Young Refugee Center" (YRC) in der Marsstraße 19 durch das Stadtjugendamt untergebracht und betreut.
Die Auftraggeberin kann selbst die Verpflegung der untergebrachten Personen nicht bewältigen. Aus diesem Grund wurde die Auftragnehmerin mit der Verpflegung dieser Unterkunft durch Catering beauftragt.
Im Zuge des Krieges in der Ukraine und des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden, weshalb die Landeshauptstadt München vor neuen Herausforderungen steht. Zahlreiche aus der Ukraine nach München geflüchtete, unbegleitete Minderjährige müssen in kurzer Zeit untergebracht und versorgt werden.
Die Auftraggeberin benötigt daher aufgrund der unvorhersehbaren, höheren Belegungszahlen im YRC sowie der daraus resultierenden dringlichen Notwendigkeit der kurzfristigen Einrichtung einer zusätzlichen Dependance in der St-Galler-Straße 1 mit 12 Plätzen eine höhere Anzahl an täglicher Personenverpflegung; die Auftragnehmerin hat sich mit einer Erweiterung des bestehenden Rahmenvertrags Catering im YRC einverstanden erklärt.