Strom- und Gaspreisausschreibung ab 01.01.2024 für die Liegenschaften der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: S/G 113253-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostenstraße 26
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ku.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- und Gaspreisausschreibung ab 01.01.2024 für die Liegenschaften der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Ausgeschrieben wird in 2 Lose. Aufgeteilt in Energieträger Öko-Strom und klimaneutralem Erdgas.
Strom
Eichstätt, DE
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für eine Abnahmestellen, benötigt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 (Optional bis 31.12.2026) einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 39 Lieferstellen mit insgesamt ca. 1.753.239 kWh; davon 6 RLM-Lieferstellen; elektrische Energie. Die Anschriften der Lieferstelle, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten entnehmen.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption: 01.01.2026; 00:00 Uhr bis 31.12.2026; 24:00 Uhr
Gas
Eichstätt, DE
Zur Abdeckung des Bedarfs an klimaneutralem Erdgas für eine Abnahmestelle, benötigt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 (Optional bis 31.12.2026) einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 18 Lieferstellen mit insgesamt ca. 1.490.633 kWh Erdgas. Die Anschriften der Lieferstelle, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten entnehmen.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption: 01.01.2026; 06:00 Uhr bis 01.01.2027; 6:00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 3 Mio. je Schadensfall.
Der Auftraggeber wird den Bieters spätestens im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
b) Bonitätsnachweis
Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Anforderungen erfüllt, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I, II und III gestellt werden durch Vorlage eines der in der Ratingmap aufgeführten Nachweise. Die Ratingmap „Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister“ ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand vom 30.06.2023).
Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein (ab Eingang des Angebotes).
Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I gestellt werden, ist ein Mindeststandard. Zur Sicherstellung der vorgenannten Bedingung willigt der Bieter bei Angebotsabgabe dem geforderten Bonitätsindex zu.
Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Bei Angebotsabgabe für beide Lose, reicht die einmalige Abgabe.
c) Angaben zu Umsätzen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung von Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Strom-/Gaslieferleistungen unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen.
Mindeststandards an die insgesamt eingereichten Referenzen:
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz erfüllen.
Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Los 1 Strom
Mindeststandards für jede einzelne Referenz:
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung mit elektrischer Energie erbracht
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 25 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 1 GWh pro Jahr
• Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
Los 2 Gas
Mindeststandards für jede einzelne Referenz:
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung mit Erdgas erbracht
• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 10 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 1 GWh pro Jahr
• Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe www.evergabe.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).