Neubau | Umbau Mittelschule Blaichach - 4.030 Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 4.030
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 3
Ort: Blaichach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87544
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83218008311
Fax: +49 8321800838
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau | Umbau Mittelschule Blaichach - 4.030 Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 x Lüftungsgerät:
RLT-Gerät 01 -> Montageort Technikraum EG
Nachfolgend alle Gebäudebereiche, die von dem Hauptgerät raumlufttechnisch behandelt werden.
- Bürobereich
- Aufenthaltsraum Lehrer
- Klassenräume / Marktplatz
- WC-Bereiche
Die Lüftungsanlage dient zur Grundlüftung der Gebäudeteile. Die Luft wird dabei wie folgt behandelt:
- Heizen (Wärmepumpe)
- Kühlen (Wärmepumpe)
Der Volumenstrom der zu belüftenden Räume wird jeweils mit einem Volumenstromregler/ Volumenstrombegrenzer für Zu- und Abluft geregelt. Die Klassenräume + Marktplätze werden zusätzlich über
VOC Sensoren bedarfsgerecht geregelt.
Vorgesehene Luftauslässe Büro -, WC - und Nebenräume
Zuluft: Tellerventile
Abluft: Tellerventile
Vorgesehene Luftauslässe Klasseräume / Marktplatz
Zuluft: Schlitzauslässe in abgehängter Decke
Abluft: Schlitzauslässe in abgehängter Decke
Sanitär- und Sozialräume erhalten eine Zu- und Abluft.
Dabei wird die vorgewärmte Außenluft in die Vorräume eingebracht und in den WC-Räumen abgesaugt.
Die Überströmung erfolgt über Gitter in den Türen oder Türblattkürzungen.
Massen:
o Ca. 350 m² Kanal rechteckig
o Ca. 450 m² Kanal rund
o Anzahl Lüftungsauslässe: ca. 240 St.
o Anzahl Brandschutzklappen: 22 St.
o Anzahl Lüftungsgeräte: 1 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Geschäftsstelle
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.