Neubau | Umbau Mittelschule Blaichach - 4.010 Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 4.010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 3
Ort: Blaichach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87544
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83218008311
Fax: +49 8321800838
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau | Umbau Mittelschule Blaichach - 4.010 Sanitärtechnik
Sanitärtechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Trinkwasser:
Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt über den Anschluss an eine bestehende Trinkwasserleitung.
Der Hauseintritt im Neubau ist über den Versorgungsschacht in der Technikzentrale geplant.
Rohrwerkstoff:
Edelstahl mit Pressmuffen.
Dezentrale Trinkwassererwärmung
Regenwasser/Schmutzwasser:
Das Regenwasser wird über ein Druckentwässerungssystem den bestehenden Grundleitungen zugeführt und dem öffentlichen Abwasserkanal zugeführt.
Das Schmutzwasser der Sanitärgegenstände wird durch Fallleitungen den vorhandenen Grundleitungsanschlüssen zugeführt.
Zum Druckausgleich werden alle Schmutzwasserfallleitungen als Entlüftungsleitungen bis über Dach geplant.
Rohrmaterialien:
- Regenwasser: PEHD-Rohr
- Schmutzwasser: PEHD-Rohr, PP-MD-Rohr
Massen:
o ca. 550 m Edelstahl-Rohrleitung inkl. Armaturen und Verbindungen
o ca. 380 m Abwasserrohr PP schallgedämmt inkl. Verbindungen
o Anzahl Einrichtungsgegenstände: ca. 50
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Geschäftsstelle
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.