Laderbetrieb Schlackeaufbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: A2024/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Mailinger Bach 141
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8413784885
Fax: +49 8413784849
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laderbetrieb Schlackeaufbereitung
Laderbetrieb Schlackeaufbereitung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nachfolgende Tätigkeiten sind im Rahmen des Laderbetriebs durchzuführen.
- Beschicken des Aufgabetrichters der Schlackenaufbereitungsanlage mit Rohschlacke
- Beschicken von LKW mit abgesiebter Schlacke, Überkorn, Eisenschrott, Nichteisenmetalle sowie Rohschlacke, wenn die Schlackeaufbereitung bei Dritten erfolgt.
- Reinigen des Schlackenplatzes durch Zusammenschieben der Überreste mit dem Lader
- Gegebenenfalls auch innerbetrieblicher Transport nach Anforderung durch den AG. Hierbei sind auch andere Schüttgüter und Materialtransporte mit dem Radlader zu transportieren. Für die Materialtransporte sind mit Vorlauf und nach Aufforderung und Absprache mit dem AG beim AN vorhandene Anschlagmittel zu stellen. Die Abrechnung erfolgt über den angebotenen Stundensatz (Teil D, Pos. 1), im Rahmen der abgezeichneten Einsatzstunden des Laderführers. Eine zusätzliche Vergütung für die Gestellung bereits vorhandener Anschlagmittel erfolgt nicht.
- Sichtkontrolle des Betriebs der Schlackeaufbereitung aus dem Sichtbereich der Laderkanzel während des Laderbetriebs. Zudem soll ein stündlicher Rundgang zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes außerhalb der Zeiten, in denen der Lader betrieben wird, durchgeführt werden. Hierbei soll insbesondere überwacht werden, ob der Schwingförderer am Aufgabetrichter Rohschlacke auf das anschließende Förderband fördert, die Förderbänder laufen sowie die Siebe und Abscheideeinrichtungen in ordnungsgemäßem Betrieb sind. Bei Störungen (z.B. Förderband gerissen, Schwingförderer, Siebe oder Abscheideeinrichtungen außer Betrieb oder blockiert) ist unverzüglich der vom AG benannte Ansprechpartner telefonisch zu verständigen. Bei offensichtlichen Betriebsstörungen ist die Notabschaltung der Anlage zu betätigen.
- Ein- und Ausschalten der Siebanlage.
- Festgestellte Fehler (beim Rundgang oder anderweitig) umgehend melden. Dies beinhaltet eine enge Kommunikation mit der Schlosserabteilung.
- Selbstständige Bedienung der Niederschlagseinrichtungen für die Bewässerung des Schlackeplatzes (Staubvermeidung).
- Visuelle Kontrolle der Qualität der Fraktionen (z.B. Feuchtigkeit, usw.)
- Selbstständiges Containermanagement: Austausch voller Container und rechtzeitige Verfügbarkeit von leeren Containern sicherstellen. Dies beinhaltet die Kommunikation mit den Verwertern (Schrott- und Schlackeverwerter) und dem Stoffstrommanager.
Arbeiten zu Reparatur, Wartung und Unterhalt an den Einrichtungen der Schlackeaufbereitungsanlage sowie eine händische Reinigung der Anlage zählen nicht zum Tätigkeitsbereich des AN.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 6 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt wird.
Nachfolgend sind die Mindestanforderungen an den Lader aufgeführt.
Der AN verpflichtet sich, den Lader stets in einem betriebssicheren Zustand zu halten und die erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Die Bestimmungen für lärm- bzw. schadstoffarme Kraftfahrzeuge sind einzuhalten (Dies bezieht sich u.a. auf die 28. BImSchV (Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren). Für den externen Lärmpegel ist mindestens die EU-Lärmrichtlinie (2000/14/ EG) einzuhalten. Die Abgasnorm Stufe IV oder Tier 4S ist (abhängig vom einzusetzenden Fahrzeug) als ausreichend zu erachten.)
Schaufelvolumen mindestens 5 m³ (zur Sicherstellung der Effizienz der Beschickung)
Schaufel ohne Zähne (kein Beschädigen des Asphaltbodens)
Schaufelbreite max. 3,00 m (Begrenzung min. Fahrsilobreite 3,20m)
Eingebaute Waage für Wägung von Schüttgut in der Laderschaufel
Max. Wandhöhe der zu beladenden LKWs: 4,00 m (lt. StVZO)
Höhe des Aufgabetrichters ab Boden: 4,50 m, davon 2,00 m ab Oberkante Rampe
Geschlossene Laderkabine mit Innenraumfilter
Kettenfahrzeuge sind nicht zugelassen.
Nachfolgende Nebenkosten für den Betrieb des Laders sind einzukalkulieren und bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen:
Kraftstoffkosten,
div. andere Betriebsstoffkosten,
Wartungskosten,
Unterhaltskosten,
Eventuell anfallende Reparaturen (insbesondere Reifen siehe Teil B, Ziffer 3.1),
Abschreibung, etc.,
An- und Abfahrten / Transporte des Laders zum Betriebsgelände der MVA,
Alle weiteren für den Betrieb und die Gestellung des Laders notwendigen Kosten.
Bei Ausfall des Laders muss die Reparatur oder die Gestellung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb von 48 Stunden erfolgen.
Sofern Ersatzfahrzeuge von Miet- oder Leasingfirmen eingesetzt werden, sind diese Firmen nicht als etc. Nachunternehmer anzusehen.
Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungserbringung kann bei unvorhergesehenem Ausfall des regulär eingesetzten Laders, für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 5 Arbeitstagen, auch ein kleinerer als der vorab beschriebene Lader eingesetzt werden. In diesem Zeitraum wird die übliche Einsatzzeit mit regulärem Lader vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eintragung in Berufsregister
Nachweis Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags
MIndestumsatz [Betrag gelöscht] EUR jährlich
Angabe geeigneter Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren
Mindestens 1 Referenzprojekt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 895143647
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.