P+R Anlage Aidenbachstraße in München, Objektplanung Ingenieurbau sowie Tragwerksplanung Ingenieurbau und Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-230206-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EL-BI-HB, Horst Wiedmeyer
E-Mail:
Telefon: +49 892361-2223
Fax: +49 892361-702223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
P+R Anlage Aidenbachstraße in München, Objektplanung Ingenieurbau sowie Tragwerksplanung Ingenieurbau und Gebäude
Objektplanung Ingenieurbau sowie Tragwerksplanung Ingenieurbau und Gebäude
Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbau mit Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbau der Leistungsphasen 1-9 HOAI mit stufenweiser Beauftragung für den Neubau einer Park+Ride- (P&R-)Anlage mit Kunstrasenspielfeld auf dem Dach.
Mit Realisierung der Tram-Westtangente (eigenes Projekt) wird an der U-Bahn-Station Aidenbachstraße eine P+R-Anlage für insgesamt 400 Pkw-Stellplätze mit einem für den Schulsport geeigneten Kunstrasenspielfeld auf dem Dach der Anlage errichtet.
Das der Oberfläche naheliegende Sperrengeschoss der U-Bahn sowie die U-Bahnröhre sind von zusätzlichen Lasteintragungen aus den darüber liegenden Geschossen freizuhalten. Die Lastabtragung soll über einen Trägerrost erfolgen. Der Trägerrost selbst gründet auf Bohrpfählen, außerhalb der U-Bahnröhre, die über einen Kopfbalken verbunden sind.
Infolge der projektspezifischen Anforderungen ist ein erhöhter Koordinationsaufwand mit Dritten (wie z. B. Trambahn, Tiefbau/U-Bahn, Hochbau) erforderlich. Des Weiteren ist bei dem Projekt die bestmögliche Umwelt- und Klimaverträglichkeit sowie der Einsatz langfristig wirtschaftlicher, einfacher, energieeffizienter, und nachhaltiger Baukonstruktionen und Materialien der Planung zu Grunde zu legen sowie die Belange des Wasserrechtes und die Altlastensituation zu beachten.
Um die für die jeweilig getrennt voneinander vorgesehene Finanzierung von P+R-Anlage und Kunstrasenspielfeld notwendige Kostentransparenz zu schaffen, soll bis zum Vorentwurf Leistungsphase 2 HOAI eine Planungsalternative als P+R-Anlage ohne Sportplatz geplant werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
Vertrag Objektplanung Ingenieurbau:
Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (optional); Planungsstufe IV: Lph 8 (optional); Planungsstufe 5: Lph 9 (optional); In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht.
Vertrag Tragwerksplanung:
Planungsstufe I: Lph 1 bis 2; Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional); Planungsstufe III: Lph 5 bis 6 (optional); In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
P+R Anlage Aidenbachstraße in München, Objektplanung Ingenieurbau sowie Tragwerksplanung Ingenieurbau und Gebäude
Postanschrift: Leithastrasse 10
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1200
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).