Landkreis Kitzingen - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt Referenznummer der Bekanntmachung: 104/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 4
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 9112558-650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kitzingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Kitzingen - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt
Der Landkreis Kitzingen beschafft als Sachaufwandsträger des Gesundheitsamtes für den Landkreis Kitzingen Projektmanagement & IT-Projektmanagament, sowie -Beratungsleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Förderprogramms "Digitales Gesundheitsamt 2025".
Gesundheitsamt Kitzingen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts für Stadt und Landkreis Kitzingen als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Kitzingen beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten.
Der Landkreis Kitzingen sucht einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms. Er hat in einem ersten Schritt eine Digitalisierungsstrategie beauftragt, die im weiteren Verlauf nun umgesetzt werden soll. Der Partner soll auf Grundlage der erstellten Digitalisierungsstrategie das Gesundheitsamt bei der Umsetzung des Förderprogramms bis zu dessen Abschluss (Erstellung des Verwendungsnachweises) beratend begleiten. Einen internen Digitalisierungsmanager hat der Landkreis Kitzingen nicht, weswegen der Landkreis hierfür bereitgestellte Personalmittel nun im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags an den Partner vergibt. Zur Umsetzung des Förderprogramms sind diverse Beratungsleistungen von Nöten, die die Projektsteuerung des gesamten Fördermittelprojekts, die Prozessdokumentation, die Mitarbeiterbeteiligung und die Durchführung von Schulungen, die Erstellung eines Datensicherheits- und Datenvorhaltungskonzepts, IT-Sicherheitsberatung und die Begleitung von der Software-Weiterentwicklung hin zu einem medienbruchfreien Datenstrom umfassen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Kreis der geeigneten Bewerber drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern.
Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als drei, wird der Auftraggeber eine Auswahl treffen.
Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl anhand der ersten beiden übermittelten Referenzen vorgenommen, indem für folgende Eigenschaften der Referenzprojekte Punkte vergeben werden:
1. Arbeit an in Gesundheitsämtern eingesetzten IT-Systemen und ihren Schnittstellen
2. Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftraggebers im Rahmen des Veränderungsmanagements
3. Erstellung von Schulungskonzepten sowie der Definition von Ausbildungsinhalten für unterschiedliche Rollen
4. Komplexe Prozessaufnahme und Prozessmodellierung unter Nennung der Modellierungs-Tools
5. Management eines geförderten Projektes
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der Kriterien durch Vergabe von Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix nach folgendem Schema:
5 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wesentliche Bereiche des Kriteriums umfassend.
4 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt einige Bereiche des Kriteriums.
3 Wertungspunkte: Die Referenz erfüllt wenige Bereiche des Kriteriums.
2 Wertungspunkte: Der Bezug der Referenz zum Kriterium ist nur rudimentär vorhanden.
1 Wertungspunkt: Die Referenz hat keinen erkennbaren Bezug zum Kriterium.
Die Wertungspunkte spiegeln die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der hier zu vergebenen Leistung wider.
Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl in obiger Auswahl erhalten aber nicht alle dieser Bewerber in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden können, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, gilt das Folgende:
- Es erhalten die Bewerber den Vorzug, die in Ihrer Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst mit Ablauf des 31.08.2023 mehr abgeleistete Personentage aufweisen können als die anderen Bewerber mit gleicher Punktzahl.
- Gibt ein Bewerber mehr als eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst ab, so wird nur die Referenz mit den meisten Personentagen gewertet.
EU Wiederaufbau- und Resilizenzfaszilität BY-P512MP10089
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bieter ist geeignet, wenn er,
- ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Projektmanagement eines geförderten Projektes, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessdigitalisierung) entsprechen und mindestens ein Referenzprojekt im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt wurde.
- Mitarbeiter bei der Erfüllung des Auftrags einsetzt, die das Sprachniveau C1 aufweisen
Der Bieter weist seine Eignung wie folgt nach:
- Eigenerklärung mit Darstellung mindestens zweier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt zzgl. weiterer, eigener Darstellungen. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten:
-- Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück
-- Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Projektmanagement eines geförderten Projektes, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessdigitalisierung)
-- Mindestens eine Referenz aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter das Sprachniveau Deutsch C1 aufweisen
Der Auftraggeber kann Unterlagen im gesetzlich zulässigen Umfang nachfordern, muss dies aber nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter müssen erklären, dass für sie keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder nachvollziehbar erläutern, dass sie trotz Vorliegens solcher Gründe wegen einer Selbstreinigung nach § 125 GWB nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis jeweils sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Danach können Bieterfragen unbeantwortet bleiben, wenn kein korrekturbedürftiger Mangel in der Ausschreibung vorliegt.
Die Öffnung führt die Verfahrensbevollmächtigte der Auftraggeberin (Kontaktstelle) unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips durch.
Am Öffnungstermin dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen.
Der Öffnungstermin ist vorläufig und kann aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Findet der Öffnungstermin später als eine Woche nach dem vorläufig festgelegten Termin statt, werden die Bieter benachrichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV62GD
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.