Löschgruppenfahrzeug LF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: Gemeindeboebing
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstr. 22
Ort: Böbing
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82389
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8867/911013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11 und DIN EN 1846
Los 1: Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell für ein LF 20
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11
Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau für ein LF 20
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11
Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ausschreibungsunterlagen angehängten Eignungsanforderungen müssen ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.