Biotopkartierung 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000363
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Maetzig, Doreen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biotopkartierung 2024 und 2025
Aktualisierung der Flachlandbiotopkartierung für einen Teil der bei der Ausschreibung 2022/2023 nicht vergebenen Lose:
Beginn 2024: Passau Nord 1, Passau Nord 2
Beginn 2025: Bayreuth Nord, Cham Ost
Passau Nord 1 (Gruppe1)
Los 1: Passau Nord 1 (Gruppe 1)
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 1 und 2: 2026
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
Hinweise zur Zuschlagslimitierung:
Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.
Folgende Losgruppe wurde gebildet:
Losgruppe 1
• Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
• Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.
Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.
Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.
Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.
Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.
2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.
Passau Nord 2 (Gruppe 1)
Los 2: Passau Nord 2 (Gruppe 1)
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 1 und 2: 2026
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
Hinweise zur Zuschlagslimitierung:
Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.
Folgende Losgruppe wurde gebildet:
Losgruppe 1
• Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
• Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.
Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.
Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.
Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.
Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.
2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.
Bayreuth Nord
Los 3: Bayreuth Nord
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 3 - 2028
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
Hinweise zur Zuschlagslimitierung:
Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.
Folgende Losgruppe wurde gebildet:
Losgruppe 1
• Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
• Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.
Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.
Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.
Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.
Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.
2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.
Cham Ost
Los 4: Cham Ost
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Vertragsende je Los unterschiedlich: Los 4: 2028
Sollte der Zuschlag nicht bis zum 01.01.2024 erteilt sein, gilt als Vertragsbeginn das Datum des Zuschlags.
Hinweise zur Zuschlagslimitierung:
Der Bieter kann auf alle Lose bieten, erhält den Zuschlag jedoch nur für maximal 1 Los oder 1 Losgruppe.
Folgende Losgruppe wurde gebildet:
Losgruppe 1
• Los 1: Lkr. Passau, Nord 1 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
• Los 2: Lkr. Passau, Nord 2 (Laufzeit von 2024 bis 2026)
Anbieter, die für beide Lose einer Losgruppe ein Angebot abgegeben und beide Lose der Losgruppe bearbeiten möchten, geben dies bitte bei dem jeweiligen Los in dem Punkt „Leistungskriterien“ durch ankreuzen der Antwort „Ja“ an.
Wählen Sie bei dieser Frage die Antworten „Nein“ oder „Keine Angabe“, bestätigen Sie hiermit, dass Sie auf einzelne Lose und nicht auf die Losgruppe bieten möchten. Somit greift wieder die Zuschlagslimitierung, dass ein Bieter auf alle Lose bieten, aber den Zuschlag nur für maximal 1 Los erhalten kann.
Ziel ist es, möglichst alle Lose bzw. alle Lose mit Kartierbeginn 2024 zu vergeben.
Andererseits sollen auch Synergien genutzt werden, wenn mehrere Lose innerhalb einer Losgruppe vom gleichen Auftragnehmer bearbeitet werden.
Die Bezuschlagung erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Zuerst werden die Zuschläge für die Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2024 erteilt, dann die Zuschläge der Lose oder Losgruppen mit Kartierbeginn 2025.
2. Unter Berücksichtigung der unter 1) genannten Reihenfolge erfolgt der Zuschlag der Lose nach der Anzahl der Angebote pro Los bzw. pro gesamte Losgruppe beginnend bei dem Los bzw. der Losgruppe mit den wenigsten Bietern. Bei gleicher Anzahl der Angebote für das Los bzw. für die gesamte Losgruppe erfolgt die Reihenfolge nach Losnummer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die
Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister einholen.- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens möglich.- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung
russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in
den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der
Angebotserstellung gefordert).
1. Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung
Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen
benannt werden. Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz im Zeitraum 2013 - 2023 vorzulegen. Die Referenz
gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters in folgenden Punkten überzeugend belegt:
Gute Erfahrungen in der Biotop- und/oder FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in Bayern; Erfahrung in der
Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw.
ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung;gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher
Abschluss des Projektes.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis die Formblätter "Projektteam" sowie "Persönliche_Referenzen"
2.Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.
Die Kartierung ist mit maximal 7 Kartierern durchzuführen.
Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.
Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam" (siehe Anlagen)
3.Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen
oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen
Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in BayernNachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"
4.Zeitplan
Es muss ein tabellarischer Zeitplan des geplanten Kartiereinsatzes für die jeweilige Kartiersaison erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass zur optimalen Erfassung der Biotope gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen (insb. der Mähwiesen und der Grünlandbiotoptypen vor dem ersten Schnitt bzw. vor der 1. Nutzung) zur Hauptkartierungszeit im Frühsommer (Mai/Juni) und Hochsommer (Juli/August) ausreichend umfangreiche Kartierungstätigkeiten stattfinden.
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Zeitplanung" (siehe Anlagen)
5.GIS und Access Kenntnisse
Mindestens einer der im Personaleinsatzplan eingesetzten Personen muss spezielle GIS- und Access-Kenntnisse besitzen, die für die Erfüllung der Leistungen gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen benötigt werden.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Referenzzeitraum der Eignungs- Wertungskriterien wurde auf zehn Jahre erweitert.
Die Anforderung an den Eignungsnachweis bzw. die max. möglichen Punkte in der Wertung wären auch
innerhalb der gesetzlich vorgegebenen drei Jahre erreichbar. Durch die Erweiterung des Referenzzeitraumes
soll der Bieterkreis erweitert werden.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten
Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort
möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich
elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information
per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.