Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft. Die vier zu vergebenden Lose teilen sich wie folgt auf:
Los 1: Flüchtlingsunterkünfte Garching, Unterschleißheim;
Los 2: Flüchtlingsunterkünfte Kirchheim, Aschheim, Unterföhring;
Los 3: Flüchtlingsunterkünfte Haar, Neubiberg;
Los 4: Flüchtlingsunterkünfte Sauerlach, Unterhaching
Es kann ein Angebot für die Lose 1,2,3 und/oder 4 abgegeben werden.
Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Garching und Unterschleißheim
85748 Garching; 85716 Unterschleißheim
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten (Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege) extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer (AN) erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft.
Weitere Informationen:
- alle Gerätschaften für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für den Winterdienst und Grünpflege benötigte Material ist Bestandteil der Monatspauschale und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für die Objekte benötigte Streugut ist Bestandteil der Monatspauschale
- defektes Material der Wohnanlage, das ausgetauscht oder erneuert werden muss, kann nur unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, vom AN beschafft und gesondert in Rechnung gestellt werden
- die Einhaltung der, den Vergabeunterlagen beigefügten Verordnungen und Satzungen der jeweiligen Gemeinden / Städte muss für jedes Objekt gewährleistet sein
Das Los 1 beinhaltet die folgenden Flüchtlingsunterkünfte:
- Flüchtlingsunterkunft Garching, Echinger Weg 30 + 30a (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 16.10.2026)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: 913 m² relevante Fläche (gepflastert oder geteert); die Außentreppen sind schnee- und eisfrei zu halten
b) Außenanlagen/Grünfläche: ca. 3.000 m² (Rasen, Sträucher und 24 junge Bäume); 8 PKW-Stellplätze; 4 Fahrradabstellplätze für ca. 150 Fahrräder; 212 m² Spielflächen mit verschiedenen Spielgeräten; Sandgrube 15 m²
- Flüchtlingsunterkunft Unterschleißheim, Siemensstr. 1 (Ende Mietvertrag: nach 2027)
Achtung: Grünpflege und Winterdienst gehört bei diesem Objekt nicht zum Ausschreibungsumfang!
- Flüchtlingsunterkunft Unterschleißheim, Nördliche Ingolstädter Str. 1 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 30.06.2024)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: ca. 120 m² relevante Fläche (Stellplätze und befestigte Wege); die außenliegenden Treppen müssen schnee- und eisfrei gehalten werden
b) Außenanlagen/Grünfläche: 783 m² Grünfläche (Rasen/Hecken/junge Bäume); 3 PKW-Stellplätze und 3 Fahrradabstellflächen auf dem Gelände
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt behält sich vor, den Mietvertrag für einzelne Objekte zu kündigen. Ebenfalls ist es möglich, dass befristete Mietverträge für Objekte nicht verlängert werden. In solchen Fällen erlischt der Auftrag für dieses Objekt, der Auftrag für die anderen Objekte desselben Loses besteht jedoch weiterhin. Bei der Beendigung eines Mietvertrags endet der Auftrag mit dem Beginn der Rückbauarbeiten am Objekt. Diese können bis zu drei Monate vor dem Ende des Mietvertrages beginnen. Das Landratsamt informiert den Auftragnehmer bei der Beendigung eines Mietvertrags mindestens zwei Wochen bevor der Auftrag für das Objekt endet.
Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Kirchheim, Aschheim und Unterföhring
85551 Kirchheim; 85609 Aschheim; 85774 Unterföhring
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten (Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege) extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer (AN) erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft.
Weitere Informationen:
- alle Gerätschaften für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für den Winterdienst und Grünpflege benötigte Material ist Bestandteil der Monatspauschale und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
- das für die Objekte benötigte Streugut ist Bestandteil der Monatspauschale
- defektes Material der Wohnanlage, das ausgetauscht oder erneuert werden muss, kann nur unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, vom AN beschafft und gesondert in Rechnung gestellt werden
- die Einhaltung der, den Vergabeunterlagen beigefügten Verordnungen und Satzungen der jeweiligen Gemeinden / Städte muss für jedes Objekt gewährleistet sein. Die Gemeinde Aschheim hat derzeit keine Rechtsverordnungen nach Art. 51 Abs. 4 und 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz erlassen. Eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter liegt demnach nicht vor
Das Los 2 beinhaltet die folgenden Flüchtlingsunterkünfte:
- Flüchtlingsunterkunft Kirchheim, Räterstr. 40 (Ende Mietvertrag: nach 2027)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: ca. 345 m² relevante Fläche; gem. Gemeindesatzung auch auf öffentl. Wegen zu leisten, insbesondere zu berücks. ist der Laubengang im 1. OG v. Haus 2.
b) Außenanlagen/Grünfläche: 1.270 m² Rasenfläche; 18 Bäume, 70 Meter Hecke (Hainbuche) mit ca. 1,5 m Höhe, 40 cm Breite; 345 m² gepflasterte Fläche; Spielplatz mit mehreren Spielgeräten und Sandgrube; 4 Parkplätze für PKW, große Fahrradabstellfläche mit Ständer im Frontbereich
- Flüchtlingsunterkunft Aschheim, Karl-Hammerschmidt-Str. 30 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 30.06.2025)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: ca. 470 m² vorwiegend geteerte Flächen
b) Außenanlagen/Grünfläche: 1.106 m² Grünfläche mit Rasen und Gehölzbepflanzung; Metallgitterzaun ca. 2 m Höhe um die gesamte Anlage; 4 PKW-Stellplätze, 3 Fahrradständer für je 17 Fahrräder
- Flüchtlingsunterkunft Unterföhring, Betastr. 16 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 04.09.2025)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: 590 m² relevante Flächen, davon 230 m² gepflastert, 360 m² Rasengitter; Spielplatz und kleine Asphaltfläche; Laubengänge (Metallgitter) und Außentreppenanlagen sind schnee- und eisfrei zu halten; Besonderheit: Die befestigte Durchfahrt muss immer für Feuerwehrfahrzeuge freigehalten und befahrbar sein. Den Winterdienst hierfür übernimmt die Gemeinde Unterföhring.
b) Außenanlagen/Grünfläche: Spielplatz mit 103 m² Fläche mit 15 m² Sandgrube; Bestandsgehölze 2 große Bäume im Frontbereich, Baum-/Strauchgehölze entlang der nördlichen und südlichen Einzäunung, kleinere Rasenflächen z.T. auf Gittersteinen; 2 PKW-Stellplätze auf dem Gelände, 10 weitere Stellplätze im benachbarten Parkhaus; 6 Fahrradabstellflächen auf dem Gelände; gepflasterte Fläche: ca. 410 m² (Eingangsbereich und Wege);Feuerwehrdurchfahrt auf Schotterrasen unterlegt mit Gittersteinen aus Beton; Abstellplatz für Müllcontainer zur Betastraße ausgerichtet
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt behält sich vor, den Mietvertrag für einzelne Objekte zu kündigen. Ebenfalls ist es möglich, dass befristete Mietverträge für Objekte nicht verlängert werden. In solchen Fällen erlischt der Auftrag für dieses Objekt, der Auftrag für die anderen Objekte desselben Loses besteht jedoch weiterhin. Bei der Beendigung eines Mietvertrags endet der Auftrag mit dem Beginn der Rückbauarbeiten am Objekt. Diese können bis zu drei Monate vor dem Ende des Mietvertrages beginnen. Das Landratsamt informiert den Auftragnehmer bei der Beendigung eines Mietvertrags mindestens zwei Wochen bevor der Auftrag für das Objekt endet.
Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Haar und Neubiberg
85540 Haar; 85579 Neubiberg
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten (Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege) extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer (AN) erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft.
Weitere Informationen:
- alle Gerätschaften für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für den Winterdienst und Grünpflege benötigte Material ist Bestandteil der Monatspauschale und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für die Objekte benötigte Streugut ist Bestandteil der Monatspauschale
- defektes Material der Wohnanlage, das ausgetauscht oder erneuert werden muss, kann nur unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, vom AN beschafft und gesondert in Rechnung gestellt werden
- die Einhaltung der, den Vergabeunterlagen beigefügten Verordnungen und Satzungen der jeweiligen Gemeinden / Städte muss für jedes Objekt gewährleistet sein
Das Los 3 beinhaltet die folgenden Flüchtlingsunterkünfte:
- Flüchtlingsunterkunft Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 14.11.2026)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: ca. 600 m² relevante Fläche
b) Außenanlagen/Grünfläche: 300 m² Grünfläche (Rasen/Hecken/Bäume); 30 PKW-Stellplätze und mehrere Fahrradständer auf dem Gelände
- Flüchtlingsunterkunft Neubiberg, Auf der Heid 100 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 30.11.2024)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: (Orientierungswerte) ca. 4.550 m² relevante Verkehrsflächen innerhalb der Zaunanlage zzgl. 490 m² Gitterlaubengänge und Fluchttreppen; 70m² Parkplatzfläche außerhalb der Zaunanlage
b) Außenanlagen/Grünfläche: Innerhalb der eingezäunten Wohnanlage gibt es keine Grünflächen; 5 PKW-Stellplätze vor dem Eingang; 200 Fahrradabstellplätze auf dem Wohnareal, das Areal ist mit einem Metallbauzaun eingefasst
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt behält sich vor, den Mietvertrag für einzelne Objekte zu kündigen. Ebenfalls ist es möglich, dass befristete Mietverträge für Objekte nicht verlängert werden. In solchen Fällen erlischt der Auftrag für dieses Objekt, der Auftrag für die anderen Objekte desselben Loses besteht jedoch weiterhin. Bei der Beendigung eines Mietvertrags endet der Auftrag mit dem Beginn der Rückbauarbeiten am Objekt. Diese können bis zu drei Monate vor dem Ende des Mietvertrages beginnen. Das Landratsamt informiert den Auftragnehmer bei der Beendigung eines Mietvertrags mindestens zwei Wochen bevor der Auftrag für das Objekt endet.
Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Sauerlach und Unterhaching
82054 Sauerlach; 82008 Unterhaching
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten (Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege) extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer (AN) erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft.
Weitere Informationen:
- alle Gerätschaften für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für den Winterdienst und Grünpflege benötigte Material ist Bestandteil der Monatspauschale und in den Angebotspreis mit einzukalkulieren
- das für die Objekte benötigte Streugut ist Bestandteil der Monatspauschale
- defektes Material der Wohnanlage, das ausgetauscht oder erneuert werden muss, kann nur unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, vom AN beschafft und gesondert in Rechnung gestellt werden
- die Einhaltung der, den Vergabeunterlagen beigefügten Verordnungen und Satzungen der jeweiligen Gemeinden / Städte muss für jedes Objekt gewährleistet sein
Das Los 4 beinhaltet die folgenden Flüchtlingsunterkünfte:
- Flüchtlingsunterkunft Sauerlach, Lindenweg 9 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 30.11.2024)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: 245 m² Räumfläche, die nicht überdachte Außentreppe (Notausgang) ist schnee- und eisfrei zu halten
b) Außenanlagen/Grünfläche: 931 m² Grünfläche mit 22 jungen Bäumen (HS max. 25 cm); Grünschnitt 25 m und Rasen; 250 m² Spielplatz mit 2 Spielgeräten und Sandgrube
- Flüchtlingsunterkunft Unterhaching, Biberger Str. 86 (Ende Mietvertrag: nach jetzigem Kenntnisstand 31.12.2024)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: Räumung von 2.070 m² Asphalt und 500 m² Kiesfläche
b) Außenanlagen/Grünfläche: Bestandbewuchs in der Zufahrt und den Randflächen entlang der Einzäunung (Sträucher, kl. Bäume, Gras); 9 PKW-Stellplätze (1 davon behindertengerecht); mehrere Fahrradabstellplätze
- Flüchtlingsunterkunft Unterhaching, An der Hachinger Haid 2 (Ende Mietvertrag: nach 2027)
Flächenbeschreibung insbesondere zur Ausführung des Winterdienstes bzw. der Grünpflege:
a) Winterdienst: ca. 500 m² relevante Fläche, nicht überdachte Treppenaufgänge und Laubengänge sind ebenfalls schnee- und eisfrei zu halten
b) Außenanlagen/Grünfläche: Grünfläche ca. 1.100 m² mit kleinen Bäumen; Spielrasen und Wiese; 6 PKW-Stellplätze; 90 Fahrradstellplätze; 2 Spielplätze mit Spielgeräten und Sandgrube
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Die Laufzeit kann spätestens bis zum 31.10.2026, schriftlich, in beidseitigem Einvernehmen um 1 Jahr verlängert werden.
Das Landratsamt behält sich vor, den Mietvertrag für einzelne Objekte zu kündigen. Ebenfalls ist es möglich, dass befristete Mietverträge für Objekte nicht verlängert werden. In solchen Fällen erlischt der Auftrag für dieses Objekt, der Auftrag für die anderen Objekte desselben Loses besteht jedoch weiterhin. Bei der Beendigung eines Mietvertrags endet der Auftrag mit dem Beginn der Rückbauarbeiten am Objekt. Diese können bis zu drei Monate vor dem Ende des Mietvertrages beginnen. Das Landratsamt informiert den Auftragnehmer bei der Beendigung eines Mietvertrags mindestens zwei Wochen bevor der Auftrag für das Objekt endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280081
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280081
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 2.500.000,00€
x Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00€
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280081
- Angabe drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in Bezug auf die vom Auftraggeber zu vergebenden Leistungen (Hausmeisterdienst/Winterdienst/Grünpflege), der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280081
- Formblatt L127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Bindefrist wird auf 12.01.2024 festgelegt.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/