Unterhaltsreinigung Liegenschaften der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Platz 5
Ort: Burgkirchen a.d.Alz
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84508
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86793090
Fax: +49 8679309169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Liegenschaften der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Burgkirchen a.d.Alz mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 13.606,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1 und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 13.904,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Burgkirchen a.d.Alz mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 13.606,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1 wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Losbeschreibung Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Burgkirchen a.d.Alz mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 13.904,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2 wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung über Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungen können entweder per Post an oben die Adresse des Auftraggebers versandt werden oder elektronisch unter den nachgenannten Voraussetzungen an folgende E-Mail Adresse:
Werden Rechnungen per E-Mail versandt, darf lediglich ein Anhang (max. 10 MB) angehängt werden und im Betreff der E-Mail ist die folgende Mindest-Angabe zu machen:
„Rechnung“ und die Rechnungsnummer
Werden Rechnungen elektronisch gestellt (eRechnung), sind folgende Voraussetzungen gemäß der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) zu beachten:
Die elektronische Rechnung ist in einem Datenaustauschstandard auszustellen, das der europäischen Norm EN 16931-1:2017 und einer der in dem Anhang zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 genannten Syntaxen entspricht, und
a) ein durch den Rechnungsempfänger vorgegebenes Identifikationskennzeichen:
(Leitweg-ID: 0917111300-BGK-55),
b) die Zahlungsbedingungen,
c) die Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
d) eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
enthält.
Elektronische Rechnungen, bei denen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können unverzüglich zurückgewiesen werden. Sie gelten im Falle der Zurückweisung als nicht zugegangen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.