Stromausschreibung 2024/2025 gku VE München-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023DR000026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Blumenstraße 1
Ort: Poing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roshkoski, Dejan
E-Mail:
Telefon: +49 3853031259
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung 2024/2025 gku VE München-Ost
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der AöR gku VE München-Ost,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 2.750.879 kWh/Jahr
Los gku VE München-Ost
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der AöR gku VE München-Ost,
Lieferzeitraum: 01.01.2024 - 31.12.2025,
Liefermenge: 2.750.879 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los gku VE München-Ost
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 17.11.2023.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. an-fordern lassen.
Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).