Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L für die Gemeinde Pommersfelden Referenznummer der Bekanntmachung: TSF-L Pommersfelden-Steppach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 11
Ort: Pommersfelden
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9548922011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L für die Gemeinde Pommersfelden
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L nach der Baubeschreibung des StMI Bayern für die Gemeinde Pommersfelden - Feuerwehr Steppach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau zum TSF-L nach Baubeschriebung des StMI Bayern.
Los 2 - Rollcontainer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung div. Rollcontainer zur Nutzung mit dem hier beschriebenen TSF-L
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Rollcontainer
Ort: Bruck i.d.Opf.
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92436
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.