Umnutzung des Bundessortenamtes zum Verwaltungsgebäude - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BS/G-004/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871211
Fax: +49 0951871139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung des Bundessortenamtes zum Verwaltungsgebäude - Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die aus insgesamt 3 Gebäuden bestehende Anlage wurde zwischen den
1960er und 1980er Jahren als Bundessortenamt erbaut und bis vor ca. 10
Jahren entsprechend genutzt.
Zukünftig sollen die Gebäude als Teil der Bamberger Service Betriebe in
der Hauptsache Bereiche des Gartenbauamtes und des Straßenunterhalts aufnehmen.
Das Baugrundstück liegt am südlichen Stadtrand, östlich des Main-Donau-Kanals. Verkehrlich ist das Grundstück innerörtlich durch die vollständig befestigte Ortsstraße "Am Sendelbach" erschlossen, die überregionale Anbindung ist über die Nord-Südverbindung BAB A73 Nürnberg - Suhl
gegeben. Die Grundstückszufahrt führt, vom "Sendelbach" abgehend,
über einen ca. 100 m langen, ca. 3 m breiten, befestigten Privatweg zur
Baustelle.
Das Gebäude sind in Massivbauweise überwiegend als Mauerwerksbauteile errichtet, die Decken in Stahlbeton als Rippen,- und Flachdecken.
Bauteil A besteht aus einem 2-geschossigen, voll unterkellerten Hauptbau
sowie einem an der Südseite vorhandenen erdgeschossigen Seitenflügel
mit Kriechkeller.
Die Bauteile B und C sind im südwestlichen Eckbereich über einen kleinen, ca. 20 m2 Zwischenbau im Dachgeschoss miteinander verbunden
Alle Gebäude sind mit ziegelgedeckten Satteldächern in Biberschwanzdeckung ausgeführt, die liegenden Dachstühle sind als zimmermannsmäßige Holzkonstruktionen mit Kehlbalken erstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsabgabe findet ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.