Kauf von zwei Schmalspurgeräteträgern für den Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2023-0129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei Schmalspurgeräteträgern für den Winterdienst
Kauf von zwei Schmalspurgeräteträgern für den Winterdienst
Landeshauptstadt München
Baureferat - Abteilung T21 Straßenreinigung
Gmunder Straße 32
81379 München
Deutschland
Zwei Schmalspurgeräteträgern für den Winterdienst
- hydrostatischer Antrieb
- Schmalspur-Bauweise
- Abrollkipperaufbau
- Winterdienstausrüstung
- die detailierte Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von zwei Schmalspurgeräteträgern für den Winterdienst
Postanschrift: Aubinger Weg 5
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-894268-0
Fax: +49 89-894268-26
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.