MPI für empirische Ästhetik-Neubau Institutsgebäude ArtLab-ELT (ab LPH 3) Referenznummer der Bekanntmachung: Z.EMAE.A.000301.VgV.ELT.2449
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für empirische Ästhetik-Neubau Institutsgebäude ArtLab-ELT (ab LPH 3)
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 3 bzw. 4 und 5-9 das ArtLab im Zuge des Neubaus des MPI für Empirische Ästhetik in Frankfurt (EMAE) für folgende Anlagengruppen (AG):
Bereich ArtLab
AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ArtLab,
AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen, Bühnentechnische Anlagen, ArtLab
und
Beratungsleistungen nach Anlage 1 der HOAI, Punkt 1.2.5 zur Raumakustik, ArtLab
Bereich Seminar- und Besprechungsräume, Bibliothek, Foyers, etc.
AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Medientechnik sonstige Räume
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen 5 und 7 liegen summiert nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 7,2 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung beschrieben.
In Frankfurt am Main soll auf dem nördlichen Teil des Kulturcampus Bockenheim ein Forschungsgebäude für das Max-Planck-Institut für Empirische Ästhetik errichtet werden. Neben dem zu errichtenden 6-geschossigen Neubau wird das vorhandene 5-geschossige, denkmalgeschützte Gebäude (Baujahr 1873) entkernt und in die Planung integriert. Der Schornstein und alle sonstigen Nachkriegsbauten und Baracken auf dem Grundstück werden abgerissen.
Im oben beschriebenen Neubau soll unter anderem ein sogenanntes ArtLab umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um einen Veranstaltungssaal (für ca. 150 Plätze) mit Laboreigenschaften zur wissenschaftlichen Erforschung des ästhetischen Erlebens.
Dieser vereint die Funktionen eines Veranstaltungsraumes mit denen eines psychophysischen Labors in den Nutzungen Kammermusiksaal, Theater, Besprechungsraum, Kino oder Tanzclub.
Der Beschaffungsgegenstand der Planung der Anlagengruppen 5 und 7 sowie die Beratungsleistungen zur Raumakustik beziehen sich auf das multifunktionale ArtLab.
Darüber hinaus ist die Medientechnik nach AG 5 für Seminarräume, Besprechungsräume, Eingangsbereiche, Außenbereiche, Garderoben, Bibliothek, Wartezonen, Cafeteria / Foyer und mobiles Equipment zu planen.
Technische Anforderungen an das ArtLab:
Raumakustik in Kammermusiksaal-Qualität, die unter anderem bezüglich der Nachhallzeiten variabel sein muss, um die oben genannten Funktionen zu erfüllen.
Tontechnik/Audio zur Beschallung für unterschiedlichste Zwecke (z. B. durch elektronische Beeinflussung der Raumakustik) in höchster Qualität (Musik, Kino, Theater…) als immersives System, Mitschnitte, variable Mikrofon-Standorte, Tonregie-Funktion
Bühnenbeleuchtung mit festen und variablen Hängepunkten, Lichtregie, Steuerung
Videotechnik zur Bildwiedergabe, Aufzeichnung der Probanden während der Vorstellung unter gegebenen schwachen Lichtverhältnissen, Videoaufzeichnung zur Eye-Tracking-Analyse
Veranstaltungstechnische Ausstattung (Projektor / Beamer, Leinwand…)
Bühnentechnische Anlagen mit hoher Variabilität (z. B. veränderliches aufsteigendes Gestühl mit integrierten elektrischen Anschlüssen), Obermaschinerie für mobile Labor- und Veranstaltungstechnik sowie raumbildende variable Einrichtung
Vollständige Leitungsinfrastruktur für die aufgeführten Systeme, mit Patchfeldern und Medien-/ Versatzkästen
Messtechnische Infrastruktur zur Erfassung von Messdaten im Bühnen- und Zuschauerraum
Berücksichtigung hoher Qualitätsansprüche für Reproduzierbarkeit im Forschungsbetrieb
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen und der technischen Umsetzung, die iterativ erarbeitet und sehr eng mit den baulichen und insbesondere den bauakustischen Rahmenbedingungen abgestimmt werden muss, sind die Leistungen zur Planung der Anlagen und die in diesem Verfahren zur Beauftragung anstehenden Beratungsleistungen zwingend durch eigene Mitarbeiter zu erbringen.
Technische Anforderungen an die Medientechnik in sonstigen Bereichen
Ausstattung mit zeitgemäßer Medientechnik für Ton- und Bildwiedergabe sowie Aufzeichnung, Kommunikation, Displaytechnik; in unterschiedlicher Ausführung je nach Raumfunktion und -nutzung
Leitungsnetze
Informations- und Wegeführungssysteme (nur dynamische Komponenten), Displaysysteme, Schutzgehäuse
Dynamische Raumbeschilderungs- und -buchungssysteme für ausgewählte Räume
Ruf, Mithören und Mitschauen für die Künstlergarderoben und die Probandenvorbereitung
Anlagen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen, z.B. als Induktivsysteme
Allgemeine Anforderungen
Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt wird zunächst die LPH 3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Ergänzung zu Ziffer II.2.9): Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung des vorstehenden Aufzählungspunktes (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1) und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert und dies führt ggf. zum Ausschluss im Vergabeverfahren.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Allgemeiner Hinweis zur Verkürzung der Angebotsfrist (siehe Bewerbungsbogen unter Nr. 7): Es gab ein vorangegangenes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, welches aufgehoben werden musste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für empirische Ästhetik-Neubau Institutsgebäude ArtLab-ELT (ab LPH 3)
Ort: Stockdorf
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9292c4e6-3c1e-43d0-8fd7-c6ff3ef02659].
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9292c4e6-3c1e-43d0-8fd7-c6ff3ef02659].
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).